Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Gerd Friedrich am 31. Januar 2012
7541 Leser · 95 Stimmen (-1 / +94) · 3 Kommentare

Landesregierung

Unter-Repräsentanz von Brandenburger in Führungspositonen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

auch 22 Jahre nach der Wiedervereinigung sind Ostdeutsche, insbes. gebürtige Brandenburger nur selten in Führungspositionen der Landesverwaltung anzutreffen. In den Ministerien gibt es kaum einen Abteilungsleiter ostdeutscher Herkunft. In den mittleren Führungsebenen sieht es nicht viel besser aus. Hier sind oftmals nur ca. 20–30 Prozent gebürtige Ostdeutsche beschäftigt. In den Führungsebenen der nachgeordneten Geschäftsbereiche scheint es noch düsterer zu sein. Oft wird da die komplette Geschäftsführung aus den alten Bundesländern gestellt, was anhand einzelner Beispiele (Brandenburgischer Landesbetrieb für Bauen, Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, der Zentrale IT-Dienstleister des Landes) deutlich wird. Das sind wirklich ungesunde Verhältnisse und es ist kein Wunder, wenn in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass die Landesverwaltung „fremdgesteuert“ wird. Aber auch in der Zusammenarbeit zwischen Kommunal- und Landesverwaltung führt dies zu mentalitätsbedingten Kommunikationsproblemen.
Ein solcher Zustand führt nicht nur bei den ostdeutschen Beschäftigten der Landesverwaltung sondern auch in der Bevölkerung zu Unmut.

Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 liegt es in den Händen der Landesregierung die gesetzlichen Regelungen für Laufbahnen, Besoldung und Versorgung den Bedürfnissen des Landes anzupassen.

Hierfür ist ein Gesamtpaket von personalpolitischen Maßnahmen erforderlich, das u.a. aus gesetzlichen Regelungen (u.a. Anpassung der Brandenburgischen Laufbahnverordnung), Personalentwicklungskonzepten, vielleicht sogar einer Landeskinderregelung, Einführung eines Vorbereitungsdienstes, Fortführung von Altersteilzeitregelungen zum Abbau des Westanteils, einem Rechtsanspruch ostdeutscher Landesbediensteter mit Hochschulabschluss auf Zulassungsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie dem Abbau von Diskriminierungen bei Stellenausschreibungen bestehen müsste.

Daher meine Frage an Sie, Herr Ministerpräsident:

Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen um den Anteil gebürtiger Brandenburger in Führungspositionen der Landesverwaltung zu erhöhen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Friedrich

+93

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Matthias Platzeck am 18. April 2012
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Friedrich,

Sie haben recht: Mit Blick auf die regionale Herkunft gilt für die Landesverwaltung in Brandenburg – wie auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern -, dass in den Spitzenämtern solche Beschäftigte zahlenmäßig dominieren, die aus den alten Bundesländern stammen. Das hat in erster Linie historische Ursachen.

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Friedrich, sich dazu die Situation nach dem 3. Oktober 1990 noch einmal vor Augen zu führen. Das wieder entstandene Land Brandenburg musste in kürzester Zeit eine komplett neue Landesverwaltung schaffen. Vielfach waren Qualifikationen erforderlich, über die Brandenburgerinnen und Brandenburger einfach nicht verfügten bzw. nicht verfügen konnten, zum Beispiel auf dem Gebiet der Justiz oder der Sozialverwaltung. Es hat deshalb funktioniert, weil uns viele erfahrene Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus den westdeutschen Bundesländern und dem Westen Berlins geholfen haben. Viele waren nur kurze Zeit in Brandenburg und sind wieder zurückgegangen; einige sind geblieben und die meisten von ihnen sind heute Leistungsträger in unseren Verwaltungen.

Ich registriere trotzdem mit Genugtuung, dass schon seit Jahren gut ausgebildete Mitarbeiter mit märkischen Wurzeln in Leitungspositionen aufrücken. Da spiegelt sich eine selbstbewusste Entwicklung wider – auch wenn sie mir manchmal zu lange dauert. Zur Wahrheit gehört aber auch: Inzwischen – im Jahre 22 nach der Deutschen Einheit – werden in zunehmender Zahl junge Nachwuchskräfte in den Landesdienst eingestellt, die gar keine ost- oder westdeutsche Biografie mehr haben können.

Ihre Beobachtung, dass es des Öfteren zwischen Ost- und Westdeutschen Kommunikationsprobleme gegeben hat, teile ich. Das galt vor allem in den ersten Aufbaujahren. Angesichts sehr unterschiedlicher Sozialisation war das auch nicht verwunderlich. Man musste sich aneinander gewöhnen und viel von und über einander lernen. Ich denke, dies ist innerhalb der Landesverwaltung Brandenburgs im Laufe der Jahre gelungen. Die Herkunft verliert im Umgang miteinander innerhalb der Verwaltungen immer mehr an Bedeutung. Das gehört zum Zusammenwachsen. Und auch wenn ich es gerne sehe, dass Menschen in unserer öffentlichen Verwaltung Verantwortung tragen, die die Sprache der Leute sprechen, eines geht nicht:

Es war und ist nicht zulässig, länder- oder andere herkunftsspezifische Differenzierungen bei der Besetzung von Posten im Öffentlichen Dienst vorzunehmen. Das verbietet das Grundgesetz, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat. Eine Landeskinderregelung, wie Sie, sehr geehrter Herr Friedrich, anregen, war deshalb rechtlich niemals zulässig und wäre auch nach der Föderalismusreform 2006 verfassungswidrig.

Noch eines bitte ich Sie zu bedenken: Nicht wenige von den Mitarbeitern der Landesverwaltung mit westdeutscher Herkunft sind längst auch im Herzen Brandenburgerinnen und Brandenburger geworden. Sie leben mit ihren Familien hier, engagieren sich beruflich und nicht wenige auch ehrenamtlich in ihrem Land, unserem Brandenburg. Sie sind „Landeskinder“ geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Matthias Platzeck


Kommentare (3)Öffnen