Sehr geehrter Herr Hoffmann,
danke für Ihren Beitrag, der ein für viele Menschen sehr emotionales Thema anspricht. Auch der Umgang mit Tieren sagt etwas aus über den Charakter einer Gesellschaft. In unserem Grundgesetz ist der Tierschutz als Staatsziel verankert. Das deutsche Tierschutzgesetz ist eines der strengsten weltweit. Landwirtschaftliche Nutztiere, Heim- und Haustiere, Zoo- und Zirkustiere, Wild- und Versuchstiere sind durch Bestimmungen geschützt und obliegen unserer Verantwortung und Fürsorge. Der Gesetzgeber hat daher auch Strafen für Verstöße gegen das Recht vorgesehen. Leider lässt sich mit Strafandrohung nicht immer verhindern, dass es zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht kommt.
Wie Sie richtig schreiben, dürfen nicht der Gesundheit dienende Amputationen an Nutztieren nach dem Tierschutzgesetz nur im Ausnahmefall durchgeführt werden. Dieses Thema wird, wie Sie vielleicht wissen, derzeit auch im Diskussionsprozess zur so genannten "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" behandelt. Ich begrüße diese in Deutschland angestoßene Debatte, denn über die Notwendigkeit von Amputationen an landwirtschaftlichen Nutztieren wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Diese Diskussion muss sachlich geführt werden.
Nach Kenntnis unserer Fachleute werden im Zuge des Charta-Prozesses derzeit gültige gesetzliche Vorgaben geprüft. Ziel der Charta ist es, auf die für die Tiere mit Schmerzen verbundenen Eingriffe zukünftig gänzlich zu verzichten. Ein solches Handlungskonzept wird in enger Abstimmung zwischen der Wissenschaft, Landwirtschaft und der Verwaltung ausgearbeitet.
Wie Sie sich denken können, hat in unserem auch agrarisch geprägten Brandenburg der Tierschutz bei der Haltung von Nutztieren eine große Bedeutung. Ich weiß aber auch, dass mitunter die Haltungsbedingungen in der Praxis von den Zielvorstellungen einer art- und verhaltensgerechten Tierhaltung abweichen. Die Überwachung des grundsätzlichen Amputationsverbotes erfolgt durch den zuständigen Amtstierarzt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt im Rahmen der Routinekontrollen. Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht ist der Amtstierarzt verpflichtet, die notwendigen Anordnungen zur Beseitigung zu treffen.
Sehr geehrter Herr Hoffmann, deshalb an Sie und alle Nutzer meines Portals die herzliche Bitte: Sollten Sie Hinweise oder Erkenntnisse über routinemäßige Amputationen oder andere unrechtmäßige Eingriffe bei Tieren haben, sollten Sie diese anzeigen. Erst dann ist es auch den örtlichen Behörden möglich, wirksam gegen diese Betriebe vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
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am 22. Juni 2011
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