Sehr geehrter Herr Domey,
Sie haben Recht, die Landesregierung hat in den zurückliegenden Monaten und Jahren mit Vehemenz für eine zügige Verbesserung der Versorgung mit schnellem Internet in den ländlichen Regionen gearbeitet. Sie hat das getan, weil der Markt, der ansonsten sprichwörtlich alles richtet, versagte und die großen Telekommunikationsanbieter eben nur dort den Breitbandausbau vorantrieben, wo er sich rechnet. Wir wissen aber um die Bedeutung des Anschlusses an das weltweite Netz für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und seiner Bürger.
Bevor ich zu Ihren Fragen Stellung nehme, lassen Sie mich zunächst etwas zum grundsätzlichen Herangehen vor Ort bemerken: Die Kommune, die den Ausbau der Versorgung mit DSL an eine Firma vergeben will, ist an ein bestimmtes Verfahren gebunden, um staatliche Zuwendungen zu erhalten. Das Land fördert dabei die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke. Diese stellt den Differenzbetrag zwischen den Kosten der Investition und den laufenden Betriebskosten einerseits und den zu erwartenden Erträgen andererseits dar. Es geht also um keine Unsummen, sondern um eine für die tatsächliche Erschließung notwendige Förderung. Auf die hätte das Land Brandenburg gern verzichtet, aber – ich wiederhole mich – der Markt allein hat es eben nicht gerichtet.
Eine Förderung, sehr geehrter Herr Domey, ist auch nur dann möglich, wenn keiner der klassischen Festnetzbetreiber die Absicht erklärt hat, in absehbarer Zeit sein Netz auf eigene Kosten aufzurüsten. Die notwendige Abfrage hatte in Ihrem Amt ergeben, dass dem so ist. Das Amt hat daraufhin ermittelt, wie groß die finanzielle Lücke ist, um einen anderen Infrastrukturbetreiber für einen Ausbau zu gewinnen. Nach Feststellung des Zuschussbedarfs schrieb das Amt den Ausbau öffentlich aus. Auch das gehört zum vorgegebenen Verfahren des Landes. Damit ist sichergestellt, dass mit den Fördergeldern so sparsam wie möglich umgegangen wird, und ein günstiger Anbieter den Zuschlag erhält. Mit der Auftragserteilung durch die Kommune ist auch ausgeschlossen, dass die Endabnehmerpreise willkürlich verändert werden. Zugleich sichert die Förderung, dass auch andere Serviceprovider, also zum Beispiel 1+1, Deutsche Telekom AG und viele andere mehr, das neu aufgebaute Netz nutzen könnten.
Die Landesregierung nimmt weder auf das Auswahlverfahren Einfluss noch darauf, ob andere Anbieter ihren Service auf dem neuen Netz anbieten. Maßgeblich für eine Förderung durch das Land ist einzig und allein, dass kein anderer klassischer Breitbandinternetanbieter bereit war, den Ausbau auf eigene Kosten voranzutreiben. Das Ziel der Landesregierung ist also, genau dort, wo sich die Anbieter aus Marktgründen nicht engagieren wollen, dennoch einen schnellen Internetzugang für Bürger und Unternehmen zu sichern. Dieser schnelle Zugang hat - wie fast alles im Leben - seinen Preis, auch wenn er erst durch den Einsatz von Steuergeld vom Land ermöglicht wurde. Was die Tarifhöhe angeht, habe ich mir von Experten sagen lassen, dass auch Alternativen für Sie wie Satelliten-DSL in etwa gleiche Tarif-Bedingungen haben. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin im analogen Bereich weiter knapp 20 € billiger, aber eben auch deutlich langsamer surfen.
Ich bitte Sie jenseits Ihrer persönlichen Entscheidung abschließend, sehr geehrter Herr Domey, für die generelle Bewertung der Aktivitäten des Landes auch zu bedenken, dass der schnelle Internetzugang vor allem für Unternehmen von existenzieller Bedeutung ist, um in Brandenburg erfolgreich agieren zu können. Nicht zuletzt deshalb tut die brandenburgische Landesregierung alles, um eine nahezu flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Auf die Tarife hat die Landesregierung allerdings keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen
Kommentare (0)Öffnen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.