Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Archiviert
Autor Mathias Thalheim am 15. Oktober 2008
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Landesregierung

radikale Mittel der Landesregierung Brandenburg

Herr Ministerpräsident Matthias Platzeck,

mit welchen radikalen Mitteln geht die Landesregierung Brandenburg gegen die Bürgerinnen und Bürger von Brandenburg vor und das kurz vor der Kommunalwahl am 28.September 2008?

"LINKE fordert: Keine Polizeigewalt und keine Androhung von Berufsverbot
Zum Versuch, die Ortsbürgermeisterin von Briesensee Doris Groger in der Ausübung ihres Lehrerberufes zu behindern, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer Christian Görke:
Von:Christian Görke

Das Vorgehen der Polizei und die Versuche der Einschüchterung durch staatliche Behörden sind ein ernster Vorgang. Die LINKE fordert die Landesregierung auf,im Falle von Frau Groger mit Augenmaß zu handeln. Statt Eskalation sollte sie bei den zuständigen staatlichen Stellen auf Mäßigung dringen. Androhung von Berufsverbot und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sind in einer demokratischen Gesellschaft fehl am Platze.

Fakt ist, dass der Landtag im Jahr 2002 eine von der Landesregierung vorgesehene völlige Andienungspflicht von Abwasser verworfen hat. Der Anschlusszwang kann im Land Brandenburg rigoros durchgesetzt werden, um den Zweckverbänden Einnahmen zu verschaffen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung, die den Bürgerinnen und Bürgern verbietet, Wasser wiederaufzubereiten und sich so ökologisch vorbildlich und umweltbewusst zu verhalten, noch dazu wenn – wie im Falle von Frau Groger eine ökologische Nutzwassergewinnungsanlage von einer Firma aus der Region eingebaut wurde, für die das Unternehmen 2003 vom brandenburgischen Umweltministerium einen Umweltpreis bekam.

Gerade weil es an einer eindeutigen gesetzlichen Regelung mangelt,wurde das Verfassungsgericht angerufen. Offenbar sollen hier vor einer höchstrichterlichen Entscheidung vollendete Tatsachen geschaffen werden."

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