Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Hans Wolter am 23. Juli 2007
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Umwelt

Lakomaer Teiche

Sehr geehrter Herr Platzeck,

ich möchte Sie darum bitten sich dafür einzusetzen, dass das Naturschutzgebiet Lakomaer Teiche erhalten bleibt.
Es ist vollkommen unverständlich warum die europäische Kommision die Abbaggerung bestätig hat.

Ihnen stehen sicherlich Möglichkeiten zur Verfügung dagegen vorzugehen, worum ich Sie hiermit bitten möchte.

Mit freundlichen Grüßen
H.Wolter

+168

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Antwort
von Matthias Platzeck am 25. September 2007
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Wolter,

Ihr Engagement für den Naturschutz teilen Sie mit vielen Menschen in unserem Land. Auch die Landesregierung engagiert sich für den Erhalt schützenswerter Areale und der darin lebenden Arten. Ein Nationalpark, drei Biosphärenreservate und elf Naturparks in Brandenburg machen dies deutlich. Rund 40 Prozent der Fläche Brandenburgs sind Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Mit der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten haben wir auch unsere europäischen Verpflichtungen in diesem Bereich erfüllt.

Anliegen der Landesregierung muss aber auch eine sichere Energieversorgung der Bürger und Unternehmen in Brandenburg sein. So berührt die Inanspruchnahme von Kohlereserven nahezu zwangsläufig Naturschutzinteressen.

Die damit verbundenen Interessenskonflikte sind auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften und in Verfahren zu entscheiden, an die Verwaltung und Rechtsprechung gebunden sind und auch ich. Der Schutz gefährdeter Arten ist dabei ein wichtiger Gesichtspunkt. Für diesen Status haben nicht zuletzt die engagierten Naturschützer und die Landesregierung gemeinsam gestritten. Bei der Interessenabwägung führt er zwar nicht generell zur Ablehnung eines Vorhabens, aber er kann umfangreichen Ausgleich an anderer Stelle erfordern. So wird als Ausgleich für die Inanspruchnahme des Lakomaer Teichgebietes die Spreeaue nördlich von Cottbus renaturiert . Das ist – wie ich finde – ein guter Kompromiss. Konkret besteht er im Fall der Lakomaer Teiche darin, dass die Funktionen, die die Teichlandschaft bisher für den Naturhaushalt erfüllte, an anderer Stelle in ausreichendem Umfang wieder hergestellt werden und so das Überleben der schützenswerten Arten gewährleisten. Hier wird zudem in vorbildlicher Weise der Spree wieder Raum zu einer naturnahen Entwicklung gegeben, die die Bildung neuer Lebensräume für die Rotbauchunke und andere Amphibien vorsieht und das Wassers länger in der Landschaft zurückhält. Dafür werden in dem Spreeabschnitt zwischen Fehrow und Döbbrick mehrere Deichabschnitte zurückverlegt und Gewässerbegradigungen zurückgenommen.

Diese komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden vom Umweltministerium eingefordert und nach intensiven Verhandlungen mit der Betreiberfirma Vattenfall durchgesetzt. Die Qualität der vorgesehenen Maßnahmen wurde letztlich auch von dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anerkannt, das eine Klage gegen die Beseitigung der Teichlandschaft abgewiesen hat.

Auch das Europäische Recht schließt die Inanspruchnahme naturschutzfachlich bedeutsamer Gebiete unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus. Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Lakomaer Teiche hat die Europäische Kommission keinen Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht festgestellt, weil die entstehenden Schäden vorbildlich kompensiert werden. Das spiegelt auch die Sorgfalt, mit der die Brandenburger Behörden dieses Verfahren bearbeitet haben.

Mit freundlichem Gruß