Sehr geehrte Frau Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Frage auf meinem Portal. Sie sprechen einen Aspekt eines der zentralen Themen in unserem 21. Jahrhundert an, nämlich die Frage: Wie gelingt es dauerhaft, eine gesunde, bedarfsdeckende Ernährung, dabei gleichzeitig eine umweltfreundliche landwirtschaftliche Produktion zu gewährleisten und außerdem noch Arbeitsplätze zu erhalten?
Zunächst einmal unterstützt Brandenburg zusammen mit allen anderen Bundesländern die grundsätzlichen Ziele der EU zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Zu dieser Agrarpolitik gehört, dass die Landwirtschaft umweltschonend arbeitet und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelerzeugung sowie die ausgewogene Entwicklung der ländlichen Räume zukunftssicher gestärkt werden.
Unstrittig ist, dass die Agrarpolitik angesichts der neuen Herausforderungen zeitgemäß aufgestellt sein muss. Das bedeutet zum Einen, dass EU-weit eine Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln sichergestellt werden muss. Zum Anderen sollte die Förderung gezielt auf nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume ausgerichtet und stärker an die Einhaltung umweltschutzbezogener Kriterien geknüpft sein.
Doch wie sieht der Ist-Zustand aus? Die Klima und Ressourcen schonende Bewirtschaftung der Flächen wird auf jedem Hektar landwirtschaftlicher Fläche erbracht. Kein Hektar kann ausgenommen werden. Deshalb lehnt Brandenburg gemeinsam mit allen anderen Bundesländern eine Kappung und Degression von Agrarsubventionen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße ab.
Darüber hinaus ist schon heute die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit einem hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand für die Landwirte und die Verwaltung verbunden. Einheitlich ist daher die Forderung, dass mit der GAP-Reform an dieser Stelle eine deutliche Vereinfachung erfolgen muss.
Auch bei der Einführung des „Greenings“ (besondere Verbindung der landwirtschaftlichen Projekte und Themen mit dem Umweltschutz) muss nicht nur aus Sicht des Landes Brandenburgs eine Anerkennung der bereits erbrachten hohen ökologischen Leistungen erfolgen und eine Überschneidung mit den Anforderungen des „Cross Compliance“ (Bindung der EU –Agrarzahlung an Verpflichtungen im Umweltschutz) verhindert werden.
Sie sehen, sehr geehrte Frau Zimmermann, die EU und auch Brandenburg stehen vor einer ganzen Reihe von Aufgaben, die es zügig zu lösen gilt. Denn die Landwirtschaft ist und soll auch zukünftig der wichtigste Arbeitgeber im ländlichen Raum bleiben. Die Landesregierung wird sich gegenüber der EU für optimale Rahmenbedingungen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
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am 01. November 2011
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