Sehr geehrter Herr Ihle,
vielen Dank für Ihren Eintrag auf diesem Portal. Sie beschreiben hier keineswegs ein exotisches Randthema, sondern eine Erscheinung, der unsere besondere Aufmerksamkeit gilt.
Stalker sind Personen, die einen anderen Menschen verfolgen, belästigen und terrorisieren, deshalb nehmen wir in Brandenburg Stalking sehr ernst. Im November 2003 wurde ein "Opferschutzkonzept der Polizei des Landes Brandenburg" in Kraft gesetzt, das der Polizei allgemeine Verhaltensempfehlungen für den kompetenten Umgang mit speziellen Opfergruppen gibt. Dieses Konzept unterliegt der ständigen Weiterentwicklung.
Unter anderem wurde ein spezielles Faltblatt für Betroffene erarbeitet, das sowohl Informationen über persönliche Schutzmaßnahmen als auch Hinweis über rechtliche Möglichkeiten gegen die Nachstellungen der Stalker enthält. Danach wird den Betroffenen in Brandenburg geraten, sich möglichst frühzeitig an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden, um einen entsprechenden Strafantrag zu stellen, ohne den eine strafrechtliche Überprüfung nicht möglich ist. Die Polizei ist zuständig für die Überprüfung, ob genügend Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Dazu werden in der Regel sowohl der Antragsteller wie auch der mutmaßliche Stalker angehört.
Je nach Abschluss dieser Überprüfung liegen entweder genügend Anhaltspunkte für eine Straftat vor, dann wird die Staatsanwaltschaft eingebunden. Oder die Fakten reichen noch nicht aus, dann können weitere polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden auf der Grundlage des Brandenburger Polizeirechts.
Um die Polizei optimal auf das Einschreiten bei Stalking vorzubereiten, wurden die Fortbildungsangebote in Brandenburg professionalisiert. Ziel ist es, dass die Beamten sofort notwendige Maßnahmen in die Wege leiten können, um das Opfer zu schützen und Ermittlungen gegen den Stalker einzuleiten. Mir ist bei meinen Nachfragen mitgeteilt worden, dass Belästigungen nicht selten dann enden, wenn die Polizei den Täter direkt anspricht.
Wie in unserem Nachbarland Sachsen mit dem Thema Stalking umgegangen wird, kann und will ich als Ministerpräsident des Landes Brandenburg nicht bewerten. Dafür haben Sie sicher Verständnis.
P.S. Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de, Navigationspunkt Stalking, finden Sie ausführliche Informationen zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen
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