Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor sabine heß am 19. Januar 2008
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Bildung

Vergleichsarbeiten Klasse 6

Sehr geehrter Herr Platzeck,

wie Sie sicher wissen, wurden in diesem Schuljahr die ersten zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 geschrieben, die einer Bewertung unterliegen. Diese Note geht zu 40 % in die Halbjahresnote ein, die wiederum entscheidend für die weiterführende Schule ist.

Thema der Vergleichsarbeiten ist der Lehrstoff des gesamten 6. Schuljahres, geschrieben wird sie aber schon Ende November.
Somit wird die Hürde künstlich hochgehalten und das "Sorgenkind Oberschule" wird davon profitieren.

Über die Auswirkungen, die eine solche Prüfungssituation auf ein zwölfjähriges Kind hat, will ich mich hier gar nicht auslassen. Mir ist völlig klar, dass Sie andere Probleme haben, als über unsere Kinder nachzudenken.

Meine Frage:
Finden Sie wirklich, dass das eine Verbesserung unseres ständig zu Recht kritisierten Bildungssystems ist ?

(Das MBJS ist der Meinung, die Note ist letztendlich nicht entscheidend, weil ja das Gutachten auch zählt und ein Probeunterricht am Gymnasium erfolgen kann. Das weiß ich schon, darum dürfen Sie das in Ihrer Antwort ruhig aussparen.)

Viele Grüße, Sabine Heß

+66

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Antwort
von Matthias Platzeck am 03. März 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Heß,

danke, dass Sie das Thema Vergleichsarbeiten in der Klasse 6 aufgegriffen haben. Das gibt mir Gelegenheit, mich zu einer Angelegenheit zu äußern, die, wie ich weiß, im Lande viele Eltern bewegt. Und nicht nur Eltern machen sich Gedanken darüber. ob die Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 für Zwölfjährige zumutbar sind.

Lassen Sie mich kurz auf zwei Gründe eingehen, die die Landesregierung bewogen haben, die Zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 einzuführen:

Zum einen bemerken wir seit einigen Jahren, dass immer mehr Eltern den Wunsch haben, ihre Kinder am Gymnasium anzumelden. Gegen eine steigende Quote von Gymnasiasten ist prinzipiell auch nichts einzuwenden. Vorausgesetzt, die Jugendlichen sind für diesen Bildungsgang mit den deutlich höheren Anforderungen auch geeignet. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Zum anderen haben wir im Land Brandenburg seit dem Schuljahr 2006/2007 die Schulzeit verkürzt. Damit haben die Schülerinnen und Schüler ein Jahr weniger Zeit, sich auf das Abitur vorzubereiten, und die Anforderungen in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 wachsen dementsprechend. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler ist es unsere Aufgabe genau hinzuschauen, wer in der Lage ist, diese Anforderungen zu erfüllen.

Die Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 stellen eines unter mehreren Auswahlkriterien dar. Diesen Arbeiten sollen sich alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen stellen, das heißt sie garantieren – ähnlich wie das Zentralabitur und die 10. Klasse-Prüfungen – Transparenz sowie eine wirkliche Vergleichbarkeit

Im Übrigen gibt es für diejenigen Schülerinnen und Schüler, für die ein zwölfjähriges Abitur nicht in Frage kommt, andere Möglichkeiten die allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Die Landesregierung stellt sicher, dass künftig in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt auch ein Abitur-Angebot nach 13 Schuljahren bestehen bleibt, sei es an einer Gesamtschule oder an einem Beruflichen Gymnasium an einem der Oberstufenzentren.

Die Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 sind, wie ich bereits erwähnte, nur einer unter mehreren Aspekten im Übergangsverfahren zum Gymnasium. Das Bildungsministerium hat auf die erforderliche Notensumme von 7, das Grundschulgutachten sowie den Probeunterricht verwiesen. Und erlauben Sie mir eine Anmerkung, damit sich keine falschen Informationen festsetzen. Der Bildungsminister hat mir auf meine Nachfrage nochmals versichert, dass in den Vergleichsarbeiten nicht der Unterrichtsstoff des gesamten Schuljahres abgefragt wird, sondern nur das, was die Schülerinnen und Schüler bis zum Termin der Arbeit auch wirklich im Unterricht durchgenommen haben.

Die inzwischen vorliegenden Ergebnisse der Zentralen Vergleichsarbeiten bestärken uns darin, dass die Anforderungen keine unzumutbaren Hürden beim Wechsel auf das Gymnasium bedeuten: Rund 57 % der Schülerinnen und Schüler erreichten im Fach Mathematik die Note 1, 2 oder 3, im Fach Deutsch waren es sogar 89 % Prozent.

Selbstverständlich wird im Bildungsministerium das gesamte Verfahren am Ende der Jahrgangsstufe 6 gründlich ausgewertet. Bei der Betrachtung der Ergebnisse wird auch die Gewichtung der Note von 40 % in die Halbjahresnote für Deutsch und Mathematik geprüft werden. In jedem Falle werden die Erfahrungen in die kommenden Verfahren eingebracht.

Mit freundlichem Gruß

Matthias Platzeck