Sehr geehrter Herr Lied,
der Bundestagspräsident „vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages“ (Paragraph 7 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Er steht dem Präsidium vor und hat den Vorsitz im Ältestenrat inne. Aus dieser hohen Stellung – es handelt sich um das zweithöchste Amt unseres Staates – ergeben sich für den Präsidenten sehr arbeits- und zeitintensive politische und gesellschaftliche Verpflichtungen, die er neben seinen vielfältigen Aufgaben in den Sitzungswochen, in denen er die Verhandlungen des Bundestages leitet, zu erfüllen hat. So ist täglich umfangreicher Schriftverkehr zu bewältigen und sind die Beschlüsse des Bundestages auszufertigen und weiterzuleiten. Der Bundestagspräsident wird zu allen Staatsempfängen eingeladen und ist Gast zahlreicher Empfänge und Veranstaltungen gesellschaftlicher Gruppen. Als gefragter Redner und Autor beteiligt sich der Präsident mit einer Vielzahl von – überwiegend abends und an Wochenenden zu haltenden – Reden und schriftlichen Beiträgen an der öffentlichen Diskussion. Darüber hinaus engagiert sich der Bundestagspräsident in seiner Partei und deren Bundestagsfraktion. Auch in dieser Funktion ist er bemüht, Ansehen und Glaubwürdigkeit des Parlamentes in der Öffentlichkeit zu fördern.
Auch ohne die Arbeit in Stunden zu bemessen, dürfte klar sein, dass das Amt des Bundestagspräsidenten ein ganz außerordentliches Engagement und viel Arbeitskraft voraussetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation