Sehr geehrter Herr Jakobs,
die Befristung von Gesetzen wird in einigen Bundesländern – mit Unterschieden im Detail – bereits praktiziert, etwa in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen. Auch im Deutschen Bundestag werden Gesetze nicht selten befristet und mit der Verpflichtung versehen, das Gesetz vor Fristablauf zu evaluieren und einen entsprechenden Bericht zu erstatten. So, um nur zwei Beispiele zu nennen, das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 und das Gesetz zu seiner Ergänzung vom 10. Januar 2007. Ein Antrag (BT-Drs. 16/119), demzufolge Gesetze grundsätzlich daraufhin überprüft werden sollen, ob sie befristet werden können, ist zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen worden.
Als Vorteil einer allgemeinen Befristung wird angesehen, dass der Gesetzgeber sich regelmäßig mit einmal verabschiedeten Gesetzen auseinandersetzen müsste. Und nicht erneuerte Gesetze würden automatisch außer Kraft gesetzt, das entspräche einer ständigen Rechtsbereinigung. Möglich erscheinen aber auch durchaus gewichtige Nachteile: So bedarf es aufgrund von Gesetzesbefristungen ständig neuer Beratungen auch weitgehend unstreitiger Gesetze. Das kostet Zeit, die für die Beratung aktueller politischer Fragen und die Vorbereitung neuer Gesetze fehlt. Deswegen stellt sich die Frage, ob nicht andere Formen der Rechtsbereinigung effektiver sind. Vor allem aber müssen die Bürger in vielen Fällen auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage vertrauen können, um sich darauf einzurichten. Dieses Vertrauen, das auch verfassungsrechtlichen Schutz genießt, wäre bei einer allgemeinen Befristung von Gesetzen möglicherweise gefährdet.
Auch ohne pauschale Befristung werden bestehende Gesetze bereits heute daraufhin überprüft, ob sie noch in der vorliegenden Form sinnvoll sind. So sollen Gesetzentwürfe nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien auch die Aufhebung überholter Vorschriften vorsehen. Diese Form der Rechtsbereinigung wird auch durchaus praktiziert, wie die Vielzahl der allein in dieser Wahlperiode vom Deutschen Bundestag aufgehobenen Rechtsvorschriften zeigt. Im vergangenen Jahr hat überdies der Normenkontrollrat seine Arbeit aufgenommen, der zur Senkung von Bürokratiekosten beitragen soll.
Mit freundlichen Grüßen