Sehr geehrter Herr Jaschke,
für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen beim Besuch im Deutschen Bundestag entstanden sind, möchten wir uns entschuldigen. Tatsächlich ist ein Warteraum in der Liegenschaft Unter den Linden des Deutschen Bundestages als vorläufiger Raucherraum ausgewiesen worden. Dieser Raum ist allerdings nicht der einzige Warteraum für Besucher, es steht vielmehr noch ein weiterer, „rauchfreier“ Raum zur Verfügung. Über diese Gegebenheiten ist das Pförtnerpersonal informiert.
Es ist inzwischen weitgehend unbestritten, dass Passivrauchen ein Gesundheitsrisiko darstellt. Das Thema Nichtraucherschutz genießt daher auch aus Sicht des Bundestagspräsidenten einen hohen Stellenwert.
Am 1. September 2007 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Danach ist das Rauchen in sämtlichen Einrichtungen des Bundes, somit auch in den Räumen der Bundestagsverwaltung, grundsätzlich verboten. Es dürfen jedoch spezielle Zonen zum Rauchen eingerichtet werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Nichtraucher nicht gefährdet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Abteilung Presse und Kommunikation