Sehr geehrter Herr Richter,
die Bundesversammlung hat am 30. Juni Christian Wulff zum neuen Bundespräsidenten gewählt. Ihre Frage ist also vom Geschehen überholt. Dennoch an dieser Stelle einige Anmerkungen zum formalen Verfahren: Das Recht, eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Wahl zum Bundespräsidenten vorzuschlagen, haben nur die Mitglieder der Bundesversammlung. Der Wahlvorschlag ist beim Präsidenten des Deutschen Bundestages schriftlich einzureichen. Um zu verhindern, dass Kandidaten ohne oder gegen ihren Willen nominiert werden, muss zugleich die Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt sein. Praktisch bedeutet dies, dass Ihr Anliegen von einem Mitglied der Bundesversammlung – zum Beispiel einem Abgeordneten Ihres Wahlkreises oder einem von einem Landesparlament gewählten Delegierten für die Bundesversammlung – aufgegriffen und in der eben beschriebenen, gesetzlich vorgesehenen Form unterbreitet werden muss.
Der Bundestagspräsident als vom Gesetz bestimmter „Wahlleiter“ der Bundesversammlung reicht selbst weder Wahlvorschläge für das Amt des Bundespräsidenten ein, noch äußert er sich bewertend zu den einzelnen Kandidaten.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation