Sehr geehrter Herr Heusermann,
Bundesministern und Staatsekretären – nicht jedoch Bundestagsabgeordneten – stehen gemäß den „Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung“ (DKfzR) personengebundene Dienstwagen zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung. Private Fahrten müssen dabei selbstverständlich als geldwerter Vorteil versteuert werden (§ 20 Abs. 2 DKfzR).
Wie Sie zwischenzeitlich sicherlich aus Medienberichten erfahren haben, hat Bundesministerin Ulla Schmidt ihren Dienstwagen im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt in Spanien privat genutzt, mit Ausnahme von zwei Dienstfahrten vor Ort. Näheres dazu können Sie einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8. August 2009 unter http://www.bmg.bund.de/ entnehmen.
Noch ein formaler Hinweis: Zuständig für die Dienstwagennutzung von Bundesministern und Staatssekretären ist das jeweilige Ressort, nicht die Verwaltung des Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation