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Beantwortet
Autor Jochen Stempel am 20. April 2008
12510 Leser · 500 Stimmen (-2 / +498)

Sonstiges

Besorgter Bürger

Bundestagspräsident Herr Lammert,
als 77jähriger Bürger möchte ich Ihnen zwei meiner Sorgen vortragen.
Dauernd wird wieder vom Wiedereinstieg in Atomkraft geredet. Ich erinnere mich sehr gut an die erste Diskusion, in Ihrem Haus. Damals wurde der Einstieg unter der Voraussetzung beschlossen, dies nur unter der Bedingung der gesicherten Endlagerung zuzulassen. Wer denkt
heute noch an diesen Beschluß??
Desweiteren beschäftigt mich das Abstimmungsverhalten in Ihrem Haus. Die Abgeordneten leisten einen Eid auf das Volk. Tatsächlich wird nur nach Fraktionen gestimmt. Rühmlich die seltenen Ausnahmen wie letzthin beim Gengesetz. Bei der aufgezeichneten Praxis
muß sich keiner wundern, wenn die Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren.
Ich grüße als besorgter Bürger
Jochen Stempel

+496

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Antwort
aus dem Bundestag am 11. Juli 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Stempel,

der Atomausstieg ist von Union und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Auch auf dem G8-Gipfel hat Deutschland die Position vertreten, dass die Zukunft der Energieversorgung nicht allein in der Atomenergie liegen kann. Zu berücksichtigen ist zum einen das Problem der Endlagerung der in Atomkraftwerken anfallenden Rückstände, zum anderen aber auch, dass mit der Kernenergie eine klimafreundliche Alternative zur Energiegewinnung durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe besteht, die uns helfen kann, absehbare Lücken in der Energieversorgung zu schließen. Mittel- und langfristig müssen neue Konzepte zur Energieversorgung, aber auch zum sparsamen Umgang mit Energie entwickelt werden.

Die von Ihnen zudem angesprochene Fraktionsdisziplin, die – nicht immer, aber zumeist – im Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zum Ausdruck kommt, ist wichtig für die Funktionsfähigkeit des Parlaments und der parlamentarischen Demokratie. In der Demokratie müssen Mehrheiten gebildet werden, auch innerhalb von Fraktionen. Eine Fraktion kann daher sehr wohl den Anspruch stellen, dass das, was sie mehrheitlich beschließt, auch am Ende von allen vertreten wird – sonst wären Fraktionen überhaupt nicht handlungsfähig. Gerade bei knappen Mehrheitsverhältnissen ist die Regierungsfähigkeit einer Koalition nur dann gesichert, wenn sie sich auf eine einheitliche Stimmabgabe der sie tragenden Fraktionen verlassen kann.

Weil Fraktionsdisziplin aber eben kein Fraktionszwang ist, bleibt es letztlich der freien Entscheidung des Abgeordneten überlassen, ob er sich der Fraktionsdisziplin unterwirft. Er kann nicht gezwungen werden, der Mehrheitsmeinung seiner Fraktion zu folgen. Ein solcher Zwang widerspräche der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Mandatsausübung, derzufolge die Abgeordneten an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz).

Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass die Abgeordneten im Gegensatz zu den Mitgliedern der Regierung keinen Amtseid leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation