Der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor Axel Gößling am 07. Juni 2010
10690 Leser · 81 Stimmen (-1 / +80)

Aktuelles

Sparmaßnahmen "Die Pleite BRD"

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

viele Politiker reden von Sparmaßnahmen und handeln überhaupt nicht nach Wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Währe die BRD eine Firma, müsste sofort Anzeige wegen Konkursverschleppung gestellt werden.

Unsere Politiker verwalten das mittlerweile hochverschuldete Deutschland mit Unmengen an sinnlosen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.

Warum werden nicht als erstes die Hoheitsrechte und Verwaltungen der Länder zusammengestrichen? Wozu brauchen wir in jedem Bundesland einen eigenen Kultusminister, warum brauchen wir in jedem Bundesland eine eigene Landesbauordnung, Straßenverkehrsordnung? Warum einen Justizminister? Und so ließe sich die Liste unendlich fortführen.

Diese ganzen Behörden könnten doch gestrichen werden und die Mitarbeiter zu Steuerfahndern, Kindergärtnerinnen und Lehrern umgeschult werden.

Macht den Deutschen Staat endlich verwaltungsmäßig schlanker!

Mit Freundlichen Gruß

A.G.

+79

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 28. Juli 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Gößling,

ohne Zweifel besteht dringender Bedarf, die Haushalte von Bund und Ländern zu konsolidieren. Die erforderlichen Kriseninterventionen des Staates in den vergangenen zwei Jahren haben erfolgreich dazu beigetragen, unsere Wirtschaft zu stabilisieren, Mittelstand und Handwerk zu stützen, Arbeitsplätze zu sichern. Sie haben andererseits aber zur Rekordneuverschuldung geführt. Nicht ohne Grund haben Bundestag und Bundesrat im Zuge der Finanzmarktkrise die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.

Wie Sie vielleicht wissen, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem jährlich etwa 10 Milliarden Euro eingespart werden sollen, um den Bundeshaushalt gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben auszugleichen. Die parlamentarischen Beratungen zu den einzelnen Vorschlägen werden im Herbst beginnen. Unter anderem ist vorgesehen, dass der Bund seine Verwaltungsausgaben um rund 4 Milliarden Euro pro Jahr senkt. So sollen in den kommenden vier Jahren 10.000 Stellen eingespart werden. Verglichen mit 1991 arbeiten schon heute fast ein Drittel weniger Beschäftigte in der Bundesverwaltung. Detaillierte Angaben enthält eine Veröffentlichung des Bundesinnenministeriums zum öffentlichen Dienst, die abrufbar ist unter: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere....

Auch der Bürokratieabbau schreitet voran. Seit 2006 wurden allein die Unternehmen um etwa 7 Milliarden Euro entlastet. In der vergangenen Wahlperiode ist die Gesamtzahl der geltenden Bundesgesetze und -verordnungen um 16 Prozent gesunken. Über die laufenden Arbeiten zum Bürokratieabbau informiert das Bundeswirtschaftsministerium unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschafts....

Der Staat ist also längst „verwaltungsmäßig schlanker“ aufgestellt als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Selbstverständlich gilt für die Haushaltsführung von Bund und Ländern das Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist aber keine Firma. Ein Unternehmen verfolgt im wesentlichen ein Ziel: wirtschaftlichen Erfolg, also Gewinn. Ein Staat bildet dagegen mit seinen Institutionen, Regeln und Gesetzen das „gemeinsame Haus“, in dem die Menschen einer Gesellschaft leben – mit ihren vielen verschiedenen, zum Teil widerstreitenden Zielen, Standpunkten und Interessen. Es ist gerade das Kernprinzip der parlamentarischen Demokratie, diese verschiedenen Interessen abzuwägen und sachgerechte wie mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Deshalb ist auch die Entscheidung darüber, an welcher Stelle wie viel und wodurch gespart werden sollen, eine politische Entscheidung, die die Parlamente zu treffen haben.

Es waren übrigens die Länder, die die Bundesrepublik gegründet haben, wie ein Blick in die Präambel des Grundgesetzes zeigt. Ihre eigene Geschichte reicht oft viele hundert Jahre zurück. Die Hoheitsrechte der Länder abzuschaffen, wie Sie vorschlagen, würde das Ende der langen föderalen Tradition in Deutschland und der Bundesrepublik als Bundesstaat bedeuten. Der Föderalismus sollte daher nicht allein nach Kosten- und Effektivitätsgesichtspunkten beurteilt werden. Zumindest sollte man dabei berücksichtigen, dass es nicht zuletzt dem im Grundgesetz festgeschriebenen föderalen System zu verdanken ist, dass sich in Deutschland nach 1949 eine stabile Demokratie entwickelt hat. Lesen Sie dazu auch eine unserer früheren Antworten: http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/25882.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation