Sehr geehrter Herr Gstatter,
Prof. Dr. Lammert hat den ermäßigten Umsatzsteuersatz für das Beherbergungsgewerbe abgelehnt, weil dieser nach seiner Überzeugung nicht zum wirtschaftlichen Aufschwung und damit zur Überwindung der Folgen der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise beiträgt. Das genau ist aber Ziel des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.
Der Bundestagspräsident hat seine Ablehnung dieser Regelung schriftlich begründet. Seine Erklärung zur Abstimmung können Sie im Plenarprotokoll vom 4. Dezember 2009 (S. 806) einsehen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17010.pdf.
Im Übrigen gibt es Hinweise, dass der gekürzte Umsatzsteuersatz nicht zu im Schnitt niedrigeren Übernachtungspreisen geführt hat – und damit deutschen Hotels und Pensionen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz im Ausland verschaffen würde. Im Gegenteil, nach ersten Erhebungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sind Hotelübernachtungen zwischen Mitte Dezember 2009 und Mitte Januar 2010 offenbar eher teurer geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation