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Beantwortet
Autor T. Christophel am 07. Juli 2009
9628 Leser · 154 Stimmen (-1 / +153)

Sonstiges

GEZ Gebühren bzw. Kosten für telefonische Anfrage

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

folgende Frage möchte ich Ihnen stellen und gleichzeitig als Bürger einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag zwecks Strafverfolgung melden.

Laut dem Rundfunkstaatsvertrag § 47d habe ich als Teilnehmer das Recht auf kostenfreie Auskunft über meine Daten. Dieses ´Recht wird mir vorenthalten, da auf der Homepage der GEZ nur gebührenpflichtige Telefonnummern stehen und ich somit zwangsläufig für Auskünfte Geld zahlen muss. Auch stehen meiner Meinung nach diese Telefongebühren nicht als Finanzierungsmöglichkeiten im Staatsvertrag. Der Staatsvertrag regelt die Einnahmequellen der GEZ.

Ich bitte um Prüfung und eine Stellungnahme. Sollte ich mit meiner Ansicht recht haben, Erwarte ich, dass gegen den Geschäftsführer der GEZ ein Strafverfahren eingeleitet wird und er seines Posten enthoben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Christophel

+152

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Antwort
aus dem Bundestag am 20. August 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Christophel,

für das Rundfunkrecht ist nicht der Bund und damit auch nicht der Deutsche Bundestag zuständig, hierbei handelt es sich allein um eine Sache der Bundesländer.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten. Bei diesen liegt auch die Verantwortung für den rechtmäßigen Umgang mit Ihren Daten. Jede Landesrundfunkanstalt hat zu diesem Zweck einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt, der auch der richtige Ansprechpartner für Auskünfte über personenbezogene Daten ist.

Eine Liste der Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten mit Adressen und Telefonnummern, die keine gebührenpflichtigen Servicenummern sind, finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der GEZ unter: http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation