Sehr geehrter Herr Christophel,
für das Rundfunkrecht ist nicht der Bund und damit auch nicht der Deutsche Bundestag zuständig, hierbei handelt es sich allein um eine Sache der Bundesländer.
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten. Bei diesen liegt auch die Verantwortung für den rechtmäßigen Umgang mit Ihren Daten. Jede Landesrundfunkanstalt hat zu diesem Zweck einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt, der auch der richtige Ansprechpartner für Auskünfte über personenbezogene Daten ist.
Eine Liste der Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten mit Adressen und Telefonnummern, die keine gebührenpflichtigen Servicenummern sind, finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der GEZ unter: http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation