Sehr geehrter Herr Häupl,
Informationen über die bei Auslandseinsätzen seit 1992 ums Leben gekommenen Soldaten erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswehr unter:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykss...
Wie Sie vielleicht wissen, gilt für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr ein so genannter Parlamentsvorbehalt: Sie sind zwingend an die Zustimmung des Bundestages gebunden. Jedes Mandat ist eng umrissen und wird vom Bundestag zunächst befristet für ein Jahr erteilt. Jede Erweiterung oder Verlängerung des Mandats bedarf der Billigung durch die Abgeordneten.
Diese – auch im Vergleich mit anderen Parlamenten – herausgehobene Rolle des Bundestages führt dazu, dass die Bundesregierung die Entsendung bewaffneter Streitkräfte ins Ausland regelmäßig vor dem Parlament und damit vor der Öffentlichkeit rechtfertigen und begründen muss. Über die Haltung der Abgeordneten und Fraktionen zu den Auslandseinsätzen im Einzelnen können Sie sich anhand der Plenarreden informieren – so zum Beispiel anlässlich der Debatten über die Verlängerung des Mandats für den Afghanistan-Einsatz am 7. Oktober und 16. Oktober 2008.
Die Beratungen im Plenum zeigen, dass sich die Mitglieder des Bundestages ihrer großen Verantwortung bewusst sind. Kein Abgeordneter schickt Soldaten leichtfertig in militärische Einsätze, die Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Die Abgeordneten müssen ihre Entscheidung nicht allein vor ihrem Gewissen verantworten, sondern auch vor den Wählern.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation