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Beantwortet
Autor Katrin Rossberger am 03. März 2008
17379 Leser · 78 Stimmen (-1 / +77)

Bundestagspräsident

Zweithöchstes Amt?

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

ich habe vor Kurzem gelesen, dass der Präsident des Deutschen Bundestages, das zweithöchste Amt bekleidet und zwar nach dem Bundespräsidenten und vor dem Amt der Bundeskanzlerin.

Das hat mich überrascht. Können Sie mir erklären, woran man erkennen kann, dass Sie mehr Macht haben als die Bundeskanzlerin und wie sich das in ihrer Arbeit äußert?

Eigentlich hatte ich den Eindruck, dass das Amt der Bundeskanzlerin höher ist, da Sie ja auch viel häufiger zu sehen ist und häufiger über Sie berichtet wird.

Ich hoffe Sie können meine Frage beantworten.

Viele Grüße

Katrin Rossberger

+76

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Antwort
aus dem Bundestag am 20. März 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Rossberger,

in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine abschließende Rangliste der Verfassungsorgane. Allerdings hat sich im Laufe der Zeit folgende Staatspraxis herausgebildet:

1. Bundespräsident
2. Präsident des Deutschen Bundestages
3. Bundeskanzler
4. Präsident des Bundesrates
5. Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Protokollarisch gesehen bekleidet also der Bundestagspräsident nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat – vor dem Bundeskanzler und dem Bundesratspräsidenten. Zu begründen ist dies mit der Tatsache, dass der Deutsche Bundestag das einzige unmittelbar vom Volk gewählte Verfassungsorgan ist. Darüber hinaus ist der Bundestagspräsident übrigens zugleich auch Präsident der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.

Auch wenn der Bundeskanzler nach dem Protokoll „nur“ an dritter Stelle steht, bekleidet er als Chef der Exekutive mit Richtlinienkompetenz das sicher mächtigste Amt im Staat und steht deshalb verständlicherweise viel mehr im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation