Sehr geehrter Herr Luplow,
vielen Dank für Ihren Vorschlag, der allerdings die gegenwärtige Systematik völlig auf den Kopf stellen würde. Denn Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht etwa umgekehrt. Außerdem ist zu beachten, dass bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigung verfassungsrechtlich festgelegte Maßstäbe zu befolgen sind. Zu der vom Bundestag beschlossenen Diätenerhöhung hat Bundestagspräsident Dr. Lammert in der vorletzten Woche bereits ausführlich Stellung genommen:
http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/14608
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation