Sehr geehrte Frau Schudeja,
in Deutschland soll jeder junge Mensch so gefördert werden, dass er sich zu einer „eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” entwickeln kann (vgl. § 1 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe).
Mit vielfältigen Angeboten freier und öffentlicher Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die von der Kindertages-betreuung über die Jugendarbeit in Freizeitstätten bis hin zu intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung reichen, sollen die individuelle und soziale Entwicklung gefördert, Benachteiligungen vermieden oder abgebaut sowie die Eltern bei der Erziehung beraten und unterstützt werden. Vor allem ist wichtig, dass die Jugendhilfe bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen möglichst früh mit präventiven Maßnahmen der Sozialarbeit eingreifen kann, um sie so vor gesellschaftlichem Abstieg und Kriminalität zu schützen.
Insgesamt gaben im Jahr 2005 Bund, Länder und Gemeinden 20,8 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus, mehr als die Hälfte davon für die Kindertagesbetreuung. Rund 3,2 Milliarden Euro kostete die Unterbringung außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimen und anderen betreuten Wohnformen. Der Staat bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für eine nachhaltige und bedarfsgerechte finanzielle Absicherung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Im Bundestag vertritt übrigens die Kinderkommission die Interessen der Kinder und Jugendlichen und beschäftigt sich in dieser Wahlperiode insbesondere auch mit Fragen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Kinder- und Jugendsozialarbeit. Sie können sich im Internet unter www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko über die Arbeit dieses Ausschusses informieren.
Was die Förderung der Erinnerungs- und Begegnungsstätte im ehemaligen Jugendwerkhof Torgau angeht, so haben wir uns in der letzten Woche umfassend zu diesem Thema geäußert. Die Antwort finden Sie unter:
www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/13782 .
Mit freundlichen Grüßen