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Beantwortet
Autor Kerstin Kuzia am 19. Oktober 2007
11734 Leser · 315 Stimmen (-15 / +300)

Bundestagspräsident

EBS Gedenkstätte in Torgau

Sehr geehrter Herr Lammert,

Warum wird die Erinnerungs und Begegnungstätte des einzigen geschlossenen Jugendwerkhofes der DDR nicht genung finanziel Unterstützt um den Erhalt zu sichern und die Orginalzellen und der Fuchsbau nicht wieder frei gegeben um daran zu erinnern was wir als ehemalige Jugendliche darin erlebt haben ?????

Diese Gedenstätte muss viel mehr in die Öffentlichkeit gerückt werden damit soetwas nicht nochmal passiert und auch nicht vergessen wird.

Die Stasiknäste sowie das Holokosdenkmal oder die jüdischen Friedhöfe werden alle gut Finanziell unterstützt um der Menschen die darin gelitten haben würdevoll zu ehren . Warum wird das nicht in Torgau getahn ???? Wir waren noch Kinder !!!!!

Das Gesetzt Rehabilitiert alle ehemaligen Insassen des geschlossenen Jugendwerkhofes laut Gesetz wegen unmenschlicher Behandlung und ohne Richterlichen Beschluss da eingewiesen worden wegen Nichtigkeiten.
Das sagt schon viel aus . Wissen Sie eigentlich wieviele Menschen noch immer unter dieser Erinnerung leiden und erst jetzt nach Jahrzenten anfangen es aufzuarbeiten und dabei an Ihre Phsychischen Grenzen stossen ????? Viele sind Phsychisch schwer krank , konnten wegen Torgau nie Ihre richtige Berufslaufbahn beginnen weil sie nur noch oder garkeine Zeugnisse erhalten haben, und jetzt meistens minderwertige Arbeiten nach gehen oder einige Berufsunfähig Berentet sind weil sie noch immer unter diesem Trauma leiden.
Ich selbst habe jetzt nach über 20 Jahren mit der Aufarbeitung angefangen nach einem Suizidversuch und langem Klinikaufenthalt. Abe ich muss es jetzt endlich tun das bin ich meinen kindern schuldig sie sollen es einmal besser haben als ich .

Und warum bekommen nur die ehmaligen Insassen von Torgau eine Opferrente die mindestens 6 Monate da waren ????? Was ist mit den Ersteiweisungen die 3 oder 4 oder 5 Monate dort wahren???? Haben die etwa weniger gelitten ??? Teilweise mehr da die die 6 Monate drin waren schon mal dort wahren und vorbereitet waren was auf sie zukommt. Ist das gerecht ??Ich finde nein !!!! Denn ich war blos 4 Monate dort und muss mich jetzt mit meinen Kindern durch kämpfen . Fragen sie mal die Kinder der ganzen Opfer was die von Ihrer Politik halten ? Das sind auf jeden Fall potentielle nicht Wähler da sie nicht begreifen können wie Ihren Eltern soetwas angetahn werden konnte und jetzt von der Regierung wieder ungerecht behandelt werden .
Wissen Sie wie es ist als Kind in eine kalte Zelle gesperrt zu werden Tage lang oder in einer Dunkelzelle ????
Haben Sie Kinder und würden Sie ihren Kindern das antuhn und wenn Sie es erlebt hätten würden Sie da nicht auch helfen ????

Wir konnten keine richtige Berufliche Ausbildung abschliessen und somit heut noch benachteiligt beim arbeiten da wir weniger als ungerlernte verdienen. Ist das gerecht ??

Und was ist mit den Kindern und Jugendlichen aus den Heimen und Jugendwerkhöfen die einfach so da reingesteckt wurden das ist doch ebenfalls nicht mit richterlichem Beschluss und ungerecht gewesen warum wird das nicht auch Entschädigt ?
Wir arbeiten alle seid dem wir aus unseren Werkhöfen entlassen wurden zur Volljährigkeit bis heute teilweise in schweren Jobs denn wir wollen nicht Arbeitslos sein aber wir müssen immer härter kämpfen um unsere Familier zu ernähren. Nur weil wir keine besseren Jobs gelernt haben. Wo bleibt da der Ausgleich ????
Schauen Sie mal auf die Internetseite jugendwerkhof-torgau.de dort finden sie das aktuelle Gerichtsurteil für die Rehabilitierung und auch infomaterial zu dieser ehemaligen Einrichtung . Ich war jetzt nach 23 Jahren das erste mal wieder da un bin total zusammen gebrochen war einfach schrecklich wie wenig davon noch übrig ist und das was noch vorhanden ist kann die EBS allein nicht finanzieren . Ich lade Sie gern dorthin ein und führe sie durch die Gedenkstette und zeigen ihnen wie wir leben mussten und ich zeigen Ihnen die noch vorhandenen Dunkelzellen und erzähl Ihnen gern alles in einem Gespräch .

Es wäre schön wenn wir Heim und Jugendwerkhofkinder eine Antwort erhielten !
Herzliche Grüsse Kerstin Kuzia

+285

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Antwort
aus dem Bundestag am 09. November 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Kuzia,

die im ehemaligen „Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“ in extremer Form praktizierte Maßregelung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders dunkles Kapitel der SED-Diktatur. Der „Geschlossene Jugendwerkhof“ mit seinem paramilitärischen Drill und seinem Zwang zur Einordnung ins Kollektiv war Ausdruck einer erschreckenden Radikalisierung der Erziehungskonzepte in der ehemaligen DDR. Was die Einweisung in den „Geschlossenen Jugendwerkhof“ für die Betroffenen bedeutet hat, wie viel Leid und zerstörtes Lebensglück damit verbunden war, lässt sich für Außenstehende nur erahnen. Dieses Unrecht lässt und ließ sich nach der deutschen Einheit mit den Mitteln des Rechtstaates auch nur bedingt lindern und schon gar nicht wiedergutmachen.

Mit den vom Bundestag verabschiedeten drei Rehabilitierungsgesetzen – dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz – besteht für die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen SBZ/DDR aber die Möglichkeit der Rehabilitierung und Entschädigung für erlittenes Unrecht. Zu möglichen finanziellen Unterstützungsleistungen für Betroffene, die keine so genannte SED-Opferrente erhalten, weil sie keine sechs Monate Haftzeit nachweisen können, sowie für von gesundheitlichen Haftfolgeschäden Betroffene sei auch auf die Informationen im Internetangebot der Initiativgruppe „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ hingewiesen:

http://www.jugendwerkhof-torgau.de/service/unterstuetzung...

An das erlittene Unrecht der gemaßregelten Jugendlichen am authentischen Ort zu erinnern, ist ein wichtiges und legitimes Anliegen. Die Erinnerungs- und Begegnungsstätte im ehemaligen „Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“ hat als Stätte der Dokumentation, Begegnung und Bildung in den vergangenen Jahren wertvolle Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit geleistet. Einrichtung und Erhaltung von Gedenkstätten fallen dabei grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund kann sich lediglich in eng begrenztem Umfang unter dem Gesichtspunkt der Verantwortlichkeit und Verpflichtung des Gesamtstaates an der Förderung von Gedenkstätten beteiligen. Nach dem Gedenkstättenkonzept fördert der Bund sowohl eine Reihe von Einrichtungen zur Erinnerung an die Verbrechen der beide Diktaturen des 20. Jahrhunderts und an deren Opfer institutionell als auch einzelne Projekte unter der Voraussetzung, dass sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Bundesland/die jeweilige Kommune mindestens die Hälfte der Finanzierung trägt.

Die Erinnerungs- und Begegnungsstätte im ehemaligen „Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“ hat 2006 und 2007 aus dem Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Projektfördermittel in Höhe von 10.000 bzw. 30.000 Euro erhalten. Eine etwaige Förderung im Jahr 2008 – über die erst nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2008 entschieden werden kann – richtet sich nach den dann gültigen Förderkriterien.

Mit freundlichen Grüßen