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Beantwortet
Autor D. Zwick am 01. Februar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Unfaire Methoden beim Stromversorgerwechsel (Fa. HitStrom)

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich möchte Ihnen gerne eine Frage stellen.

Es geht um die unfairen Methoden der Energieanbieter.
Von allen Seiten wurde man in den Medien die letzten Monate aufgefordert, den Versorger zu wechseln, um den Preiserhöhungen auf dem Energiemarkt Einhalt zu gebieten.

Dies haben wir getan, indem wir uns am 10. November 2010 beim Vergleichsportal Verivox informierten und einen günstigen Tarif bei Hitstrom (ExtraErnergie GmbH Neuß, Naturhit 12 mit Preisfixierung) abschlossen.

Wenige Stunden vor Lieferbeginn am 1. Februar 2011 erhalten wir nun eine E-Mail-Information über Abschlagshöhe etc., in der ein gegenüber dem Vertragsabschluß um 1,65 Ct/kWh erhöhter Arbeitspreis genannt wird.
Auf Nachfragen erfahre ich, dass der höhere Preis auf die Weitergabe der zum 1. Januar 2011 erhöhten EEG-Umlage zurückzuführen sei.
Die Weitergabe von staatlichen Erhöhungen gestehe ich dem Lieferanten zwar zu. Die Methode von Hitstrom, in den Vergleichsportalen zu einem Zeitpunkt (Mitte November) noch mit niedrigen Preisen potentielle Wechselwillige zu ködern, wohlwissend, dass die EEG-Umlage zum Jahresbeginn um 1,5 Ct/kWh steigt, empfinde ich als Beutelschneiderei. In den Medien wurde die konkrete Erhöhung der EEG-Umlage spätestens am 14. Oktober veröffentlicht.

Frau Bundesministerin, ich würde von Ihnen gerne wissen, wie Sie im Sinne des Verbraucherschutzes derlei Geschäftsgebaren empfinden und ob Sie dagegen einschreiten werden.

Ich sehe Ihrer Antwort mit Freude entgegen,

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Zwick

+115

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Antwort
von Ilse Aigner am 30. März 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Dr. Zwick,

ich halte es für wichtig, das Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromanbieter wechseln, falls Preise, Service oder Konditionen nicht stimmen. Wettbewerb funktioniert nur dann, wenn die Kunden faire Bedingungen für einen freien Wechsel des Anbieters haben, und wenn sie diese Möglichkeiten auch nutzen.

Das haben Sie getan und ich kann Ihren Ärger über das von Ihnen beschriebene Vorgehen Ihres neuen Stromanbieters sehr gut verstehen.

Zunächst ist festzuhalten: Auch bei Strom gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten immer genau die Konditionen prüfen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

Möglicherweise hat sich Ihr neuer Anbieter eine Preiserhöhung auch ohne ausreichend lange Kündigungsfrist vorbehalten. Dies kann ich von hier aus nicht prüfen. Fair wäre ein solches Verhalten nicht, aber ob rechtlich etwas dagegen zu machen ist, müsste genau geprüft werden.

Ich möchte Sie ermuntern, sich Beratung und Rechtsbeistand bei Ihrer Verbraucherzentrale zu holen.

Im Sinne des Verbraucherschutzes ist dies natürlich nicht befriedigend. Deshalb bereitet die Bundesregierung derzeit auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energierechts vor, mit dem unter anderem weitere Verbesserungen für Verbraucher erreicht werden sollen.

Zum Beispiel wird eine unabhängige Schlichtungsstelle Energie errichtet, und der Wechsel des Anbieters soll beschleunigt werden. Wir prüfen darüber hinaus, ob und welche Bestimmungen geändert werden müssen, damit es mehr Transparenz für Verbraucher im Bereich der Energie gibt.

Ich versichere Ihnen, dass ich dieses Thema nicht aus den Augen verlieren werde, bis wir klare Regelungen für Verbraucher erreicht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesministerin