Sehr geehrter Herr Wiedmann,
das von Natur aus auch im Rinder- und Schweineblut vorkommende Enzym Thrombin kann zusammen mit Fibrinogen, einem Bestandteil des Blutplasmas, zur Bindung zwischen kleineren Fleischstücken bei der Herstellung von standardisierten größeren Fleischerzeugnissen, so genannten Formfleischerzeugnissen, verwendet werden. Aus Sicht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestehen keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine derartige Verwendung von Thrombin.
Die Verwendung des Enzyms Thrombin bei der Herstellung von Lebensmitteln ist in der Europäischen Union nicht harmonisiert. In Deutschland dürfen Enzyme unter Beachtung der allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften grundsätzlich ohne spezifische Zulassung bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden.
Mir ist es aber wichtig, dass Formfleischerzeugnisse nach den auf EU-Recht beruhenden Kennzeichnungsvorschriften so gekennzeichnet sind, dass ein Irreführung des Verbrauchers ausgeschlossen ist. Die Überwachung dieser Vorschrift ist Aufgabe der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer. Mein Ministerium hat die Bundesländer aufgefordert, der Problematik von Formfleischerzeugnissen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und alle Möglichkeiten zum Schutz der Verbraucher auszuschöpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin