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Beantwortet
Autor Henrik Baumgärtel am 13. Juli 2010
14420 Leser · 125 Stimmen (-1 / +124)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Honorarberatung zu Versicherungsverträgen

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich bin als Versicherungsmakler nach § 34d/1 GewO tätig und unterstütze sehr Ihre Bemühungen um eine möglichst fachkompetente und kostentransparente Beratung von Verbrauchern.

Im gewerblichen und industriellen Segment bieten wir unseren Mandanten seit einiger Zeit aktiv die Honorarberatung und damit den Verzicht auf jegliche Courtagen und Provisionen aktiv an und sammeln dort derzeit äußerst gute Erfahrungen.

Gern würden wir diese Möglichkeit auch Verbrauchern anbieten. Umfragen in unserer eigenen Mandantschaft haben ergeben, dass über 70% diesem Modell grundsätzlich den Vorzug geben würden.

Wir sehen hier einen großen Wachstumsmarkt und planen, für die Beratung von privaten Mandanten ein separates Unternehmen zu gründen.

Natürlich ist uns bewusst, dass das VVG die Honorarberatung derzeit nur für "Nichtverbraucher" ausdrücklich erlaubt.

Sehen Sie eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken und private Mandanten auch heute schon gegen Honorar zu beraten (hierzu zählt nicht nur die Erstberatung, sondern vor allem das laufende Vertrags-u. Schadenmanagement), ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen?

herzliche Grüße
Henrik Baumgärtel

+123

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Antwort
von Ilse Aigner am 15. Oktober 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Baumgärtel,

die unabhängige Finanzberatung gegen Zahlung eines Beratungshonorars kann für Verbraucher eine sinnvolle Alternative zur Beratung gegen Provision sein.

Eine Honorarberatung benötigt aber einen sicheren rechtlichen Rahmen. Sonst besteht die Gefahr des Missbrauchs.

Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein, mit wem er es zu tun hat:

Ob mit einem Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung, also dem Honorar lebt und der Finanzprodukte entweder überhaupt nicht verkauft oder hieran nichts verdient.

Im Versicherungsbereich ist ein Modell zur Honorarberatung bereits gesetzlich geregelt, und zwar für die so genannten „Versicherungsberater“. Diesen ist die Vermischung der Provisions- mit der Honorarberatung von Verbrauchern nicht erlaubt. Ein wesentlicher Grund ist die klare Unterscheidbarkeit.

Daher müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Verbraucher als Versicherungsmakler gegen Provision beraten wollen oder ob Sie dauerhaft das Berufsbild des Versicherungsberaters wählen. Grundsätzlich ist es natürlich auch denkbar, zwei separate Unternehmen zu gründen. Mir ist dabei jedoch wichtig, dass der Verbraucher volle Transparenz hat.

Mit freundlichen Grüßen