Sehr geehrter Herr Neuburger,
mir ist es wichtig, die Fragen, die mir über das Portal „direktzu“ gestellt werden, immer persönlich und auch ausführlich zu beantworten. Teilweise bekomme ich hier jedoch reine Rechtsfragen gestellt. Auf der Grundlage einer kurzen Mail und ohne den konkreten Fall mit seinen Hintergründen zu kennen, kann ich solche Fragen nicht mit gutem Gewissen beantworten. Deshalb empfehle ich grundsätzlich, sich an Rechtsanwälte oder zum Beispiel an die Rechtsberatungen der Verbraucherzentralen zu wenden.
Nach meiner Kenntnis gelten die Regelungen über die Vorfälligkeit nicht für Altverträge, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Außerdem gelten sie nicht für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Aber wie gesagt, zur genauen Klärung müssten Sie sich bitte an Fachleute wenden.
Ich bitte Sie hierfür um Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre