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Beantwortet
Autor Jürgen Philippi am 25. Juni 2010
17511 Leser · 159 Stimmen (-6 / +153)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

DB Reservierungssystem der Bahn

Serh geehrte Frau Ministerin,

wie soll man als Kunde verstehen, wenn ich einen Platz reservieren möchte für eine Zugfahrt, dass dieser mir dann zugeteilt wird ?
Flugzeuge, Konzerte, Sportveranstaltungen - überall kann ich vorher einen Platz aussuchen, den ich möchte.

Der Hinweis, dass man auch ohne Reservierung fahren kann, gilt auch für die o.g. Veranstaltungen.

Sind Sie mal Zug gefahren und haben bei Tempo 300km/h im Gang gestanden ? Das ist grob fahrlässig.

Ich fahre jährlich ca. 50.000km mit dem Zug und kenne den Unterschied zwischen bequemlicher Willkür und Service am Kunden.
Sollte doch eigentlich leicht fallen, den Beamten dort zu sagen, was zu tun ist oder ?

Gruss Jürgen Philippi

+147

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Antwort
von Ilse Aigner am 17. September 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Philippi,

seit Juni 2010 kann man bei der Bahn weitgehend eine Vorauswahl für den Platz treffen und hat damit eine konkrete Platzreservierungsmöglichkeit.

Der Kunde kann, wie bisher, seine Wünsche für die Kategorisierung seines Sitzplatzwunsches eintragen. Vor der Buchung wird eine Verfügbarkeitsprüfung durchgeführt und der Kunde erhält eine Anzeige, ob sein gewünschter Sitzplatz verfügbar ist oder nicht. Wenn der Kunde einen Sitzplatz im Internet unter www.bahn.de reservieren möchte, bietet die DB AG ihm verschiedene Auswahlkriterien für seinen Reservierungswunsch an. Er kann bei seinem Reservierungswunsch verschiedene Optionen auswählen, sowohl bei der Abteilart (Großraum/Großraum mit Tisch/Abteil) als auch bei Platzlage (Fenster/Gang) und Bereich (Handybereich/Ruhebereich).

Sollte die gewünschte Kategorie nicht verfügbar sein, kann der Kunde wählen, ob er die alternativ verfügbare Platzkategorie wählt oder auf eine Reservierung verzichtet.

Daneben ist es den Kunden natürlich weiterhin möglich, ohne eine Platzreservierung eine Zugverbindung zu nutzen. Das kann natürlich dazu führen, dass Fahrgäste ohne Sitzplatz im Gang stehen müssen.

Ich halte allerdings die Möglichkeit, einen Zug auf diese Weise zu benutzen für sinnvoller, als in allen Zügen eine vorherige Pflicht zur Buchung eines Sitzplatzes einzuführen und nur Kunden mit gebuchten Plätzen zu befördern. Es kann auch ein Vorteil sein, ohne Vorlauf einer Anmeldung, einen beliebigen Zug benutzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesministerin