Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Warum werde ich als Pendler für die Verspätungen der Bahn nicht entschädigt ?
Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
ich bin Lehrer für Physik und Mathematik an einer Gesamtschule in Köln. Ich wohne in Aachen und pendle seit 10 Jahren zwischen Aachen und Köln. Innerhalb dieser zeit stieg meine Abo-Ticket monatlich um ca. 60 Euro. Die Leistungen der Bahn sind nicht besser geworden. Im Laufe des Schuljahres habe ich die Verspätungen durch Verspätungsbescheinigungen dokumentiert. Es ergaben sich Verspätungen um mehr als 100 Stunden. Diese zeit verbrachte ich wartend in der kälte am Bahnsteig und häufig kam spät zur Schule. Ich habe die Bahn angeschrieben und bat um eine Entschädigung durch einen Gutschein im Wert von 200 € (für das ganze Jahr). Die Bahn schickte mir einen Gutschein im Wert von 20 €. Dieser lächerliche Entschädigung für mehr als 100 Stunden Verspätungen ist ungericht. Ich möchte Sie hiermit bitten, dass die Pendler für Verspätungen um mehr als 20 Minuten per Reglung mit einem Gutschein von 5 Euro entschädiget werden.
Für Ihren Einsatz bedanke ich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hamdi Bajah
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.