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Beantwortet
Autor Wolfgang Zwick am 12. Januar 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bezahlen für nicht bestellte web-Abos (Fa. Bob Mobile, Net Mobile)?

Sehr geehrte Frau Bundesminister Aigner,
durch einen aktuellen Fall in meiner Familie alarmiert, wurde ich auf das Problem der Erschleichung von web-Abos aufmerksam gemacht. Hierbei wird der Verbraucher durch Eingabe seiner Handynummer auf diversen Internetseiten veranlasst, unbemerkt ein Abonnement für eine Dienstleistung im Internet abzuschließen (z. B. unverlangte Zusendung von Informationen per E-Mail /SMS oder Mobiltelefon-Ortung).
Aber selbst wenn Sie die entsprechenden Seiten gar nicht besucht haben, geschweige denn angeblich per SMS zugesandte Passwörter in Ihr Handy eingegeben haben, werden Ihnen wöchentlich Beträge über Ihre Handy-Rechnung unter dem Punkt „Mehrwertdienste“ abgebucht.
Die Betroffenen, oft Jugendliche, merken den Betrug meist erst nach einiger Zeit, da die erschlichenen Beträge für sich genommen jeweils relativ klein sind, sich im Laufe der Zeit jedoch auf stattliche Beträge aufsummieren.
Nachdem ich im Internet recherchiert habe, musste ich feststellen, dass es hierbei nicht um Einzelfälle geht. Liest man die zahlreichen Hilferufe in den Foren, so bekommt man den Eindruck, dass dieser massenhafte Missbrauch den Charakter eines Geschwürs annimmt. Besonders perfide empfinde ich die Tricks der Branche, insbesondere Kinder und Jugendliche über „harmlose“ Intelligenztests unwissentlich in die Abo-Falle zu locken.
(siehe u.a. http://www.mobilfunk-talk.de/23723-bobmobile-abo-ohne-ein...)

Warum werden die betreffenden Firmen (Bob Mobile Deutschland GmbH, net mobile AG, beide Düsseldorf, …) nicht gesetzgeberisch bzw. von der Politik in ihre Schranken verwiesen? Es geht hier im Gesamten nicht um Peanuts. Allein Fa. Bob Mobile setzte 2008 bei jährlichen Umsatzsteigerungen von 25% 12,5 Millionen Euro um!

Wie kann es sein, dass man unwissentlich kostenpflichtige Dienste auf seiner Handyrechnung findet, die man nie beauftragt hat?

Die hinzugezogene Bundesnetzagentur gibt zwar grundsätzliche Hinweise zur Rechtslage, doch helfen diese den Betroffenen meist nicht weiter. Die betroffenen Diensteanbieter weisen jegliche Erstattungsansprüche von zu Unrecht eingezogenen Gebühren von sich. Die Androhung juristischer Schritte und von Strafanzeigen sitzen sie locker aus.

Können Sie, verehrte Frau Bundesminister Aigner, ein derartig unverantwortliches Geschäftsgebaren gut heißen?

Über baldige Abhilfe aus Ihrem Ministerium würde ich mich ebenso wie viele Betroffene sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Zwick

+70

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Antwort
von Ilse Aigner am 11. März 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Zwick,

ich teile Ihre Auffassung: Es ist äußerst unbefriedigend, wenn betrügerische Internetkostenfallen über Mobilfunkanbieter abgerechnet werden.

Wir sind bereits in Gesprächen mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium, um das Telekommunikationsgesetz so zu ergänzen, dass auch beim Mobilfunk einzelnen Rechnungsposten widersprochen werden kann. Das ist schon seit 2007 für das Festnetz möglich.

Im Übrigen kann ich Ihnen raten, gegenüber dem Unternehmen, das das Geld für das angebliche Abonnement erhalten hat, hart zu bleiben und das Geld zurück zu fordern!

Denn der Anspruch des Unternehmens setzt einen Vertragsabschluss voraus. War sich ein Vertragspartner nicht bewusst, einen entgeltpflichtigen Vertrag abzuschließen, ist kein Vertrag zustande gekommen.

Bei Minderjährigen kommt noch hinzu, dass die Zustimmung der Vertretungsberechtigten für den Vertragsabschluss notwendig ist. Liegt diese nicht vor, ist der Vertrag über das angebliche Abo nicht zustande gekommen mit der Folge, dass keine Zahlungsanspruch besteht.

Mit freundlichen Grüßen