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Beantwortet
Autor Peter Magnus am 24. August 2009
14746 Leser · 139 Stimmen (-12 / +127)

Sichere Lebensmittel

Acrylamid Kennzeichnung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Was ist eigentlich aus der geforderten Kennzeichnung
des Acrylamid-Gehalts in Lebensmitteln geworden
(z.B. in Chips und Pommes)?

Es kann doch nicht sein, dass man keine Möglichkeit hat,
den Gehalt an diesem krebserregenden Stoff bei
Lebensmitteln abzulesen?

Das Zeug ist eingestuft als krebserzeugend, erbgutverändernd,
giftig, reizend, sensibilisierend und fortpflanzungsgefährdend.
Es wurde viel in den Medien darüber berichtet, aber getan hat
sich nichts.

Von Seiten der Hersteller tut sich da erst recht nichts.
Ich glaube denen ist es piep-egal, wenn die Verbraucher
sich an diesem Zeug, drastisch formuliert, zu Tode futtern.

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Magnus

+115

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Antwort
von Ilse Aigner am 13. Oktober 2009
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Magnus,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. August 2009 in der Sie um Informationen über die Kennzeichnung der Acrylamid-Gehalte in Lebensmitteln bitten.

Acrylamid entsteht in einer Vielzahl von Lebensmitteln bei der Herstellung und Zubereitung sowohl im gewerblichen Bereich, als auch zu Hause und hat den Menschen in seiner Entwicklungsgeschichte offenbar als unerkannt gebliebener Stoff begleitet. Wann und wie viel Acrylamid in Lebensmitteln gebildet wird lässt sich bislang noch nicht mit Sicherheit voraussagen und wird in zahlreichen nationalen und internationalen Forschungsvorhaben untersucht.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes unterstütze ich eine umfassende und transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln. Im Falle des Acrylamids ist eine Kennzeichnung jedoch problematisch. Zum Einen unterliegen die Acrylamidgehalte einzelner Produkte deutlichen Schwankungen - selbst innerhalb einer Produktionscharge. So haben beispielsweise Untersuchungen bei der Herstellung von Keksen gezeigt, dass sogar die Position einzelner Kekse auf dem Förderband einer Backstrasse den Gehalt an Acrylamid im fertigen Produkt beeinflussen kann. Für eine verlässliche Kennzeichnung müssten bei den derzeitigen Herstellungsverfahren folglich alle Lebensmittel einer Verpackungseinheit einer entsprechenden Untersuchung unterzogen werden. So eine Vorgehensweise wäre aus logistischen und wirtschaftlichen Überlegungen wenig sinnvoll und alleine schon deswegen ausgeschlossen, weil die Lebensmittel nach der Analyse nicht mehr zum Verzehr geeignet sind.

Zum Anderen ist das Lebensmittelrecht in Europa weitgehend harmonisiert. EU-Vorschriften zur Kennzeichnung oder Höchstgehaltsregelungen können also nur durch einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Viele Mitgliedstaaten haben in den Sachverständigenausschüssen der EU-Kommission signalisiert, dass sie weitreichenden Rechtsvorschriften erst zustimmen können, wenn die offenen Fragen über die Bildung von Acrylamid geklärt sind und eine umfassende Bewertung des gesundheitlichen Risikos vorliegt. Auch etwaige nationale Regelungen bedürfen der Billigung durch die Gemeinschaft.

Aus diesem Grund wurde in Deutschland zum vorsorgenden Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bereits 2002 ein Prozess zur schnellen Reduktion von Acrylamid bei der Herstellung oder Zubereitung von Lebensmitteln eingeleitet. Im Rahmen dieses Minimierungskonzeptes werden von den Überwachungsbehörden der Bundesländer Lebensmittel untersucht, die im Verdacht stehen, besonders hoch mit Acrylamid belastet zu sein. Wenn Produkte durch hohe Acrylamidgehalte auffallen, nehmen die Länder Kontakt mit den betroffenen Herstellern auf, um durch Änderungen an Rezeptur oder Herstellungsverfahren die Acrylamidgehalte zu senken. Weitere Informationen zum Minimierungskonzept finden Sie auf den Internetseiten des BVL unter

http://www.bvl.bund.de/cln_027/nn_493378/DE/01__Lebensmit....

Die Ergebnisse des deutschen Acrylamid-Minimierungskonzeptes werden vom BMELV in Experten-Komitees der EU Kommission eingebracht und sind wichtige Bausteine zur Weiterentwicklung einer europäischen Strategie. Die Bundesregierung wird auch zukünftig Forschungsprojekte fördern, um neue Prozess- und Zubereitungstechniken zur Vermeidung von Acrylamid zu entwickeln sowie noch offene Fragen zur Toxikologie und Analytik zu klären.

Wichtig ist zu wissen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher durch Einhaltung einiger grundlegender Verhaltensregeln bereits jetzt vor einer hohen Aufnahme von Acrylamid durch Lebensmittel schützen können - beispielsweise durch Anwendung schonender Garmethoden. In Zusammenarbeit mit dem aid Infodienst wurde im Sommer dieses Jahres eine überarbeitete Informationsbroschüre zum Thema Acrylamid veröffentlicht. Hier finden Sie konkrete Hinweise zur Gefährlichkeit von Acrylamid, zu Lebensmitteln, die den Stoff enthalten und Empfehlungen, wie sich die Acrylamidaufnahme durch Lebensmittel verringern lässt. Diese Broschüre erhalten Sie auf den Internetseiten des aid kostenlos als download unter

http://www.aid.de/shop/shop_list.php?cat=33

Mit freundlichen Grüßen