Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Beantwortet
Autor H. Vogelsang am 18. Oktober 2010
12862 Leser · 103 Stimmen (-2 / +101)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Fangfrischer Fisch

Sehr geehrte Frau Aigner,

des öfteren lese ich in der Werbung von verschiedenen Verbrauchermärkten "Heute fangfrischer Fisch".

Kaufe ich ihn dann, muß ich feststellen, daß er wohl zwischenzeitlich gefroren war und jetzt aufgetaut als fangfrisch verkauft wird.

Gibt es eine feste Definition, was fangfrischer Fisch tatsächlich bedeutet.

Mit bestem Dank für eine Antwort
verbleibe ich
Hildegard Vogelsang

+99

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ilse Aigner am 18. Januar 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrte Frau Vogelsang,

eine Definition für „fangfrischen Fisch“ gibt es weder im nationalen noch im europäischen Recht. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verbietet jedoch, Verbraucherinnen und Verbraucher irrezuführen.

Für die Lebensmittelüberwachung sind die Bundesländer zuständig. Ich möchte einer Bewertung der für die Beurteilung des Einzelfalls zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bei Ihnen vor Ort daher nicht vorgreifen. Ich halte es aber schon für einen Verstoß gegen die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften, wenn Ihnen Fisch, der tiefgefroren war, im wieder aufgetauten Zustand als „fangfrischer Fisch“ angeboten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesministerin