Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Beantwortet
Autor Erik Hennig am 18. Januar 2010
49112 Leser · 118 Stimmen (-5 / +113)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Betrug mit Call by Call Anbietern

Sehr geehrte Frau Aigner,

mit großem Vergnügen verfolge ich Ihre Publikationen in der Presse zum Thema Verbraucherschutz.
Hierfür ersteinmal ein großes Dankeschön für Ihre politische Aufklärungsarbeit.

Ich dachte mir, dass ich bis heute von dubiosen Machenschaften betrügerischer Firmen verschont bleiben sollte..., doch da irrte ich mich gewaltigst.
In meinem Fall geht es um konkret zwei Firmen:

PM² Telecommunication GmbH

und der

Verizon Deutschland GmbH

Zur PM² Geschichte meinerseits:

Dieser Anbieter war mit seit knapp zwei Jahren bekannt als Call by Call Alternative zur Telekom.
Hintergrund: Meine Frau und ich telefonierten die vergange Zeit zu gewohnt günstigen Konditionen der PM² nach Aserbaidschan und gingen im guten Glauben daraus, dass wir
dieses weiterhin tun werden.

Doch dann kam der große Schock mit der Telekom - Abrechnung: PM² buchte auf einmal
mehrere hundert Prozent Tarifkosten als gewöhnlich ab. Der Schaden beläuft sich auf mehre hundert Euro, die wir natürlich nicht bereit sind zu bezahlen.

PM² hat in keinerlei Hinsicht die Gebührenerhöhungen öffentlich gestellt und wir fühlen und
glatt gesagt einfach nur betrogen von dieser Tarifverschleierung. Wir hätten umgehend auf
Tarifänderungen reagiert, doch aus der gewohnten Tarifansage ging dieses betrügerische
Verhalten nicht hervor.
Auch auf dem Webseiten der Firma und aus Internetportalen ging diese Tariferhöhung
nicht hervor.

PM² hat bereits im letzten Jahr Konkurs angemeldet und wollte damit garantiert ihre finanziellen
Probleme durch astronomisch gestiegene Tarifanpassungen wegmachen.

Ich fühle mich betrogen und selbst die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur
wollen mir nicht weiterhelfen. Beide verwiesen auf die Auskunftspflicht der betreffenden Firma.
Doch wie soll ich darauf reagieren, wenn keine Auskunft verbraucherfreundlich vorliegt?!?

Bei der VERIZON mit Ihren Internettarif alster.24 erging es mir ähnlich. Das gleiche Vorgehens-
prinzip wie bei der PM² schlägt mit einer sehr teuren Einsicht daher.

Aus meiner Internetrecherchen finde ich leicht mehrere hundert Geschädigte. Nur was
bringen diese ganzen Beschwerdemails und Briefe an diese Unterhehmen??
Meiner Meinung nach überhaupt NIX.

Auf meine E-Mails und Einschreiben mit Rückschein erhielt ich bis heute keinerlei Reaktion.
Ich bin stocksauer über diese kriminellen Machenschaften, die noch zusätzlich von öffentlichen
Einrichtungen wie z.B. der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur toleriert werden.
Auch durch bestehendes Recht sind diese Firmen gesetzlich legitimiert zum Betrug!!!!!

Vielleicht haben bis jetzt zu wenig der Geschädigten den Mut dazu gezeigt, um sich zu wehren.
Es kann nicht im Interresse der Öffentlichkeit sein, solch einen Wucher und solche Abzocke
weiterhin zu tollerieren.

Wir sind alle irgendwo Kunden und handeln im Treu und guten Glauben..., was ich aber jetzt
nicht mehr werde und bitte Sie, dieses betrügerische Vorgehen öffentlich zu machen und damit
Anderen großen Ärger und finanzielle Verluste zu ersparen.

Die Behörden sollen sich in der Pflicht fühlen, endlich Gesetze zu erlassen, um Verbrauchern
mehr Sicherheit zu geben und eine transparente Informationspflicht für die Preisgestaltung
von Dienstleistungen in diesem Sektor sicher zu stellen.

Meiner Information nach verabschiedete bereits 2006 der Bundestag ein Gesetz mit einem Regulierungspaket zur Verbesserung des Kundenschutzes in der Telekommunikation.

Was ist aber aus diesem Gesetz geworden, wenn noch immer dubiose Firmen Profit aus
Gesetzeslücken schöpfen und ihre Kunden (IHRE WÄHLER und Steuerzahler) arglistig
hinters Licht führen und gesetzlich tolleriert betrügen?? Wie verantworten die zuständigen
Behörden solch eine Irreführung der Verbraucher?

Für weiter Auskünfte, Belege meiner Zahlungen und E-Mails stehe ich Ihnen jederzeit zur
Verfügung.

Hier noch ein paar links zum Thema:
http://www.da-imnetz.de/nachrichten/frankfurt-rhein-main/...
http://forum.billiger-telefonieren.de/call-call/147-01056...
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.

Für Sie alles Gute und mit besten Grüßen aus Söhrewald

Erik Hennig

+108

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ilse Aigner am 26. März 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Hennig,

ich kann Ihren Ärger gut verstehen, wenn Ihr Telefonanbieter plötzlich seine Entgelte um ein Vielfaches erhöht, und das ohne ausdrücklichen Hinweis. Das Unternehmen PM 2 ist uns diesbezüglich bereits bekannt. Ob PM 2 tatsächlich insolvent ist, konnte bisher nicht geklärt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat PM 2 abgemahnt und Klage erhoben.

Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004 wurde eine solche Ansagepflicht aus verschiedenen Gründen nicht eingeführt. Ein Grund war die Befürchtung, dass kleinere Anbieter durch die mit der Ansage verbundenen Kosten vom Markt verdrängt werden könnten. Ein anderer Grund war, dass auf dem Telekommunikationsmarkt zahlreiche Call-by-Call-Anbieter tätig sind, die eine Preisansage praktizieren, so dass Sie als Kunde wählen können zwischen Anbietern mit oder ohne vorherige Preisansage. In der damaligen Gesetzesgründung hatte die Bundesregierung erklärt, die Frage einer Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Verbindungen erneut zu prüfen, wenn ein erheblicher Missbrauch feststellbar ist.

Das BMELV hat die eingehenden Beschwerden zum Anlass genommen, eine Pflicht zur Preisansage für Call-by-Call-Anrufe erneut zu prüfen und mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu erörtern. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes zu einer für die Verbraucher zufriedenstellenden Lösung kommen werden.

Die Stiftung Warentest nimmt in ihren regelmäßig erscheinenden Marktübersichten lediglich Unternehmen mit Preisansage auf und die Verbraucherorganisationen empfehlen, Call-by-Call-Gespräche nur über solche Anbieter zu tätigen.

Mit freundlichen Grüßen