Beantwortet
Autor Peter Reinhart am 28. März 2011
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Durchgangsbahnhof: Kapazität, Architektur, Barrierefreiheit

Breite und Anordnung von Treppen (und Aufzügen)

Sehr geehrter Herr Dr. Kefer,

in jüngster Zeit rückt die Breite der Bahnsteige in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Kritiker sprechen von einer lichten Weite von 2,05 m zwischen Treppen- und Bahnsteigkante im Bereich der Aufgänge [1]. Dies widerspricht dem Mitte letzten Jahres vorgestellten überarbeiteten Bahnhofskonzept, in dem von 2,85 m Breite an der engsten Stelle die Rede ist [2].

Wenn nun bei einer Bahnsteigbreite von 10 Metern [3] beidseitig an der engsten Stelle je 2,85 Meter lichte Weite zur Verfügung stehen sollen, bleibt für (Roll-)Treppen nicht einmal viereinhalb Meter. Zwei Rolltreppen samt hinreichend breiter Treppe scheinen so kaum unterzubringen sein.

Können Sie einmal konkret die Anordnung und Breite der einzelnen Aufgänge erläutern? Insbesondere frage ich mich, wie 1,60 m gegenüber den ursprünglichen Planungen gewonnen werden konnten. Eine Darstellung anhand der entsprechenden Querschnittspläne wäre ideal!

Mit den besten Grüßen
Peter Reinhart

[1] http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/03/25/presseerklar...
[2] http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.architekt-in...
[3] http://www.direktzu.de/stuttgart21/messages/28772

+9

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Antwort
von Dr. Volker Kefer am 08. April 2011
Dr. Volker Kefer

Sehr geehrter Herr Reinhart,

die Erschließung der Bahnsteige über Fahrtreppen und Aufzüge wurde unter Berücksichtigung der aktualisierten und erweiterten Personenstromanalyse und des Evakuierungskonzepts vom Architekturbüro Ingenhoven technisch weiterentwickelt.

Der Stand der Planfeststellung sah für den Verteilersteg A (am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz) je Bahnsteig einen Aufzug, zwei Fahrtreppen und eine Festtreppe vor. Damit ergab sich eine Durchgangsbreite von 2,05 m zwischen Treppenanlagen und Bahnsteigkanten.

Die überarbeitete Planung sieht die Positionierung je einer Fahrtreppe und einer zusätzlichen Festtreppe beidseits am Steg A vor - pro Bahnsteig also zwei Fahrtreppen, zwei Festtreppen und ein Personenaufzug. Dadurch ergibt sich eine neue Durchgangsbreite von 2,86 m.

Für die Treppen- und Aufzugsanlagen an Steg B waren gemäß der Analyse keine Veränderungen erforderlich. Jeder Bahnsteig wird mit vier Fahrtreppen, zwei Festtreppen und einem Aufzug erschlossen.

Die Erschließung der Bahnsteige über Steg C (an der Haltestelle Staatsgalerie) erfolgt wie bisher über je eine Fahrtreppe, eine Festtreppe und einen Personenaufzug für jeden Bahnsteig. Die Durchgangsbreite zwischen Treppenanlagen und Bahnsteigkante beträgt hier jeweils 2,86 m.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB