Sehr geehrter Herr Zollaty,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch in Zukunft die tragende Säule der Altersversorgung. Um den Lebensstandard zu halten, sollte jeder zusätzlich privat und bzw. oder betrieblich vorsorgen.
Bei der Altersvorsorge hat die Bundesregierung im Dezember 2016 einige Verbesserungen beschlossen und damit den Weg zur Betriebsrente vereinfacht. Denn gerade für Geringverdiener ist es wichtig, dass sich ihre Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. So kann ein angemessener Versorgungsanspruch aufgebaut werden. Arbeitgeber sollen deshalb einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.000 Euro brutto eine Betriebsrente gewähren. Sie müssen dazu Beiträge zahlen – zwischen 240 Euro bis 480 Euro jährlich.
Das neue Gesetz sieht außerdem eine höhere Riester-Grundzulage und neue Anreize im Sozialrecht vor. Hier sollen Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei bleiben. Das gilt für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge. Von dieser Neuregelung geht das wichtige Signal aus: Freiwillige Altersvorsorge ist wichtig und lohnt sich in jedem Fall. Der Gesetzentwurf ist noch bis Sommer 2017 im Gesetzgebungsverfahren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll dann zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Mit dem Flexirentengesetz wird Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus attraktiver. Viele Menschen, die fit und gesund sind, möchten länger arbeiten. Durch die Weiterarbeit gibt es zusätzlich mehr Geld im Portemonnaie. Wer etwa eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhält einen höheren Rentenanspruch, wenn weiterhin Beiträge fließen. Diese können die Rente um bis zu neun Prozent jährlich erhöhen. Die Regelungen sind zum Teil am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, ein Teil zum 1. Juli 2017.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/09...
Das deutsche Rentensystem ist mit den Reformen der vergangenen Jahre stabil und finanziell solide aufgestellt. Im Gesetz ist dazu verankert: Das Sicherungsniveau darf 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und 43 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten. Im Sicherungsniveau drückt sich die Kaufkraft der Rente aus: Es ist eine Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt. Diese Ziele werden nach dem jüngsten Rentenversicherungsbericht aus November 2016 klar eingehalten: Nach den Modellrechnungen geht das Niveau von derzeit rund 48 Prozent allmählich auf etwa 47 Prozent nach 2024 zurück. 2030 wird es bei 44,5 Prozent liegen.
Mehr Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 06. Dezember 2016
1.
am 21. Dezember 2016
2.
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