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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jessika Brinkmann am 22. Dezember 2014
15792 Leser · 5 Kommentare

Innenpolitik

Warum brauchen Asylverfahren eine so lange Prüfzeit?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

sind Sie bitte so nett und erläutern mir, wie das Prüfverfahren eines Asylverfahrens funktioniert? Ich kann nicht nachvollziehen warum das so lange dauert.

Sie fügen nicht nur den Asylsuchenden Leid zu, sondern auch Ihren deutschen Bürgern und belasten unnötig den Steuerzahler.

Warum dürfen die Menschen während des Verfahrens nicht arbeiten? Sie könnten z.B. für die anderen Asylsuchenden oder Armen der Stadt Essen kochen, in den Wohnheimen sauber machen oder draußen in Parks die Anlagen pflegen. Das kann man auch ohne Deutschkenntnisse und es lenkt von der persönlichen Krise ab.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Jessika Brinkmann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. Januar 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Brinkmann,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Grundgesetz sichert politisch Verfolgten ein individuelles Grundrecht auf Asyl zu. Das bedeutet, dass Asylbewerber Anspruch auf ein rechtstaatliches Verfahren haben. Es gibt in Deutschland keine Schnellverfahren. In einem rechtstaatlichen Asylverfahren werden alle relevanten Fakten zusammengetragen und individuell bewertet.

Die Dauer der Asylverfahren ist teilweise durch die steigende Zahl der Asylbewerber begründet. 2014 wurden in Deutschland über 200.000 Asylanträge gestellt – im Vergleich zu knapp 130.000 im Jahr 2013. Ziel der Bundesregierung ist eine möglichst schnelle Entscheidung über Asylanträge. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren zu verkürzen. Das Verfahren bis zum Erstentscheid soll nicht länger als drei Monate dauern.

Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ausschlaggebend ist dabei die persönliche Anhörung des Asylbewerbers. Bei Bedarf werden zusätzliche Ermittlungen veranlasst. Um Asylanträge rascher bearbeiten zu können, erhält das BAMF insgesamt 650 neue Stellen.

Außerdem hat die Bundesregierung den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete weiter erleichtert: Die Wartefrist für die Ausübung einer Beschäftigung ist auf drei Monate verkürzt. Durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können Asylbewerber ihren Lebensunterhalt dann selbst bestreiten. Weitere Informationen zur Verkürzung der Wartefrist finden Sie hier:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/0...

Überdiese entfällt in bestimmten Fällen die „Vorrangprüfung“ für den Arbeitsmarktzugang. Die Neuregelung ist auf drei Jahre befristet. Die Bundesregierung wird anschließend – unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation – über eine Verlängerung entscheiden. Weitere Informationen zum Wegfall der Vorrangprüfung finden Sie hier:

www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/2014-10...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. Dezember 2014
    1.

    Ich sehe das genauso, wie Jessika Brinkmann.
    Besonders Asyl-Anträge von Bewerbern aus
    >sicheren Herkunftsländern< müssten
    doch unverzüglich beschieden
    werden.

  2. Autor Jessika Brinkmann
    am 07. Januar 2015
    2.

    Es ist doch sicherlich effizienter für eine schnellere Bearbeitung der Anträge zusätzliches Personal einzustellen als die hohe monatliche Grundsicherung. Es ist kein Ende der hohen Einwanderungszahlen absehbar, so dass sich meines Erachtens die Einrichtung einer eigene Behörde lohnen würde.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 13. Januar 2015
    3.

    Wenn man alles Asyl-Suchenden (Wirtschaftsflüchtlinge)
    aus sicheren Herkunftsländern ohne eine Prüfung
    zurück schicken, brauchte man keine neue
    Behörde sondern könnte Beamte in
    den vorzeitigen Ruhestand
    schicken.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 15. Januar 2015
    4.

    Die Bearbeitung von Asyl-Suchenden aus sicheren Herkunftsländern
    benötigen aus meiner Sicht weder eine lange noch kurze Zeit.
    Sie benötigen überhaupt keine Zeit.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 16. Januar 2015
    5.

    Das Hauptproblem in der *Bürokratie* sind die Unbestimmten Fristen,
    wie zum Beispiel >zeitnah< oder >angemessene Frist<.

    Was Zeitnah bzw. angemssene Frist bedeutet, bestimmt immer der,
    der eine Antwort geben muss, bzw. einen Bescheid schicken soll.

    Heute habe ich mich mit einem Bürgeranliegen (Siehe: Facebook)
    an eine Landtagsabgeordneten gewandt. Verbunden mit der
    Bitte meine Frage nur mit *Ja* oder *Nein* zu beantworten.

    Er hat die Frage klar, eindeutig und zweifelsfrei mit *Nein!+ beantwortet.
    Offiziell sagte er allerdings, dass er die Frage erst noch einmal
    überdenken muss und ich einen Bescheid erhalte.

    Eine Frist für das >Nachdenken< nannte er nicht.
    Ich kann Politiker mit Name und Adresse nennen,
    welche diesbezüglich schon 20 Jahre
    nachdenken.

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