Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor G. Mittenzweig am 05. Oktober 2008
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Wirtschaft

Strafbarkeit von SMS-Spams?

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich habe eine Frage. Warum ist das verschicken von spam e-mails strafbar und das verschicken von spam-sms nicht? Sehen Sie Handlungsbedarf und wie könnte so ein Gesetz aussehen?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Gertrud Mittenzweig