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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Schenkungssteuergesetz - Schenkung einer Eigentumswohnung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr gute und liebe Freunde haben mir ihre Eigentumswohnung als Schenkung überlassen. Sie haben lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch). Schenkung und Nießbrauchrecht wurden notariell beurkundet.
Wieso werden bei einer Schenkung, Steuern in Höhe von 20.223,77€ von den Finanzämtern gefordert, welche sich aus Grunderwerb-, Grund-, Schenkungssteuer, Kostenrechnung der Justiz für die Änderungseinträge sowie Gebührenrechnungen von Notar und Steuerberater, zusammensetzen?
Aufgrund mehrfacher Versteifungsoperationen an der Lendenwirbelsäule, bin ich erwerbsunfähig berentet. Wie soll ich als arme EU-Rentnerin diese Summen aufbringen? Was hat das bitte mit einer Schenkung zu tun, wenn Vater Staat diese hohen Beträge einfordert und wofür? Diejenigen, die das Gesetz verabschiedet haben, sollten selbst von einer Schenkung betroffen sein und ordentlich zur Kasse gebeten werden!
Was passiert mit den gezahlten Steuern? Wird in den Bau des Flughafens investiert, in sinnlose Sitzkiesel oder in eine Wippe, die niemand braucht?
Es ist unglaublich, was dem Steuerzahler zugemutet wird und worin die Steuergelder investiert werden.
Meine Freunde haben sich ihr Erspartes sehr hart erarbeitet und sie wollten mir eine Freude machen mit der Schenkung, damit ich von der 3. Etage ohne Fahrstuhl, in die 2. Etage hinunter ziehen kann, wenn sie die Wohnung nicht mehr nutzen können.
Am Liebsten würden sie die Schenkung rückgängig machen, denn so haben sie sich das nicht vorgestellt.
Wie das Wort "Schenkung" schon besagt, man schenkt etwas.
Hier besteht Klärungs- und Handlungsbedarf.
Ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Zeilen zu lesen und danke für eine Antwort.
Liebe Grüsse aus Charlottenburg
Monika Liebs
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am 13. Februar 2018
1.
am 14. Februar 2018
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am 15. Februar 2018
3.
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