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Informationen des Bundespresseamtes

Das Bundespresseamt beantwortet im Auftrag der Bundeskanzlerin die bestbewerteten Beiträge der Seite "direktzurkanzlerin.de". Leider nicht beantwortet werden können:

  • Beiträge mit unklarem, verworrenem oder beleidigendem Inhalt,
  • Beiträge, die keine konkrete Frage- bzw. Problemstellung formulieren,
  • Beiträge ohne vollständige Namensnennung,
  • offene Briefe oder Kettenbriefe,
  • wiederholte Anfragen des gleichen Absenders in derselben Angelegenheit sowie
  • Beiträge, die inhaltsgleich mit in der Abstimmung befindlichen bzw. bereits beantworteten Beiträgen sind.

Das Bundespresseamt möchte auf möglichst viele Themen eingehen. Anfragen zu Themen, die in den vergangenen vier Wochen bereits mit Top-Anliegen vertreten waren, können deswegen zu Gunsten des nächstplatzierten Anliegens zurückgestellt werden.

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