Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Aline Schuck am 05. Juni 2009
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Soziales

Kinderzuschlag Riester Rente

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde ihnen gern eine Frage stellen:

Aus meiner geschiedenen Ehe (2005) gehen zwei Kinder
( 8 + 5 Jahre) hervor.
Mein ältestes Kind wohnt bei meinem geschiedenen Mann.
Unterhaltszahlungen gibt es keine, da jeder für das in seinem Haushalt lebende Kind aufkommt.
Für beide Kinder gibt es das gemeinsame Sorgerecht.
Im Jahr 2006 habe ich eine Riester Rente abgeschlossen und die Zulage für das jüngere Kind das in meinem Haushalt lebt eintragen lassen.
Nun habe ich gehört das ich für mein anderes Kind auch die Zulage beantragen kann, stimmt das?
Mein geschiedener Mann hat keinen Riester Vertrag oder ähnliches.

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG

Aline Schuck