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Soziales
Kind bekommt kein Recht auf Wohnraum
Sehr geehrte Kanzlerin,
Ich bin alleinerziehend 2 kinder (5 und 10).
der große lebt wegen ADHS und anderen sozialen Schwierigkeiten in einer Einrichtung mit Auflage wiedereingliederung in die Familie.
Deshalb kommt das Kind an den Wochenenden und Ferien nach Hause (Vater gibts nicht mehr !!!) Das Kind hat jetzt weder zu Hause noch Papa. Beim Alg 2 wird mir der Wohnraum für das Kind nicht zuerkannt, daher kann keine Wiedereingliederung erfolgen. Laut Jugendamt ist es auch nicht zumutbar beide Kinder aufgrund der Umstände sich ein Zimmer zu teilen. Ich könne umziehen wenn das Kind integriert wäre, was völlig unzumutbar ist, da das Kind eine Konstante braucht und die Unruhe eines Umzuges die Folge Kind wieder Einrichtung hat.
Meine Frage dann, wohin bei 2 Zimmern mit meinem Kind?
Warum steht meinem Kind kein Wohnraum zu ?
Dies schrieb eine verzweifelte Mutter die ihr Kind zu Hause haben möchte !!!
Kommentare (1)Schließen
am 13. Februar 2012
1.
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