Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor isabell strobel am 06. Februar 2012
11416 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Kind bekommt kein Recht auf Wohnraum

Sehr geehrte Kanzlerin,

Ich bin alleinerziehend 2 kinder (5 und 10).
der große lebt wegen ADHS und anderen sozialen Schwierigkeiten in einer Einrichtung mit Auflage wiedereingliederung in die Familie.
Deshalb kommt das Kind an den Wochenenden und Ferien nach Hause (Vater gibts nicht mehr !!!) Das Kind hat jetzt weder zu Hause noch Papa. Beim Alg 2 wird mir der Wohnraum für das Kind nicht zuerkannt, daher kann keine Wiedereingliederung erfolgen. Laut Jugendamt ist es auch nicht zumutbar beide Kinder aufgrund der Umstände sich ein Zimmer zu teilen. Ich könne umziehen wenn das Kind integriert wäre, was völlig unzumutbar ist, da das Kind eine Konstante braucht und die Unruhe eines Umzuges die Folge Kind wieder Einrichtung hat.
Meine Frage dann, wohin bei 2 Zimmern mit meinem Kind?
Warum steht meinem Kind kein Wohnraum zu ?

Dies schrieb eine verzweifelte Mutter die ihr Kind zu Hause haben möchte !!!

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 13. Februar 2012
    1.

    Sehr geehrte Frau Strobel,
    ich bin Mitarbeiter in einem Jobcenter und kann Ihnen sicher sagen, dass Sie sich durchaus eine 3-Zimmer-Wohnung nehmen dürfen. Die Wohnung darf nur nicht die Höhe der allgemeinen Kosten für die Unterkunft Ihrer Bedarfsgemeinschaft überschreiten, d.h. für jede Person in der Famillie gibt es einen Satz, der für den Wohnraum genutzt werden kann. Dabei spielt keine Rolle, wie groß die Wohnung ist. Die Größenordnung 1 Zimmer für jede Person wird nicht mehr angewendet.

    Weshalb nehmen Sie sich nicht einfach eine größere, aber billigere Wohnung? Das Jobcenter zahlt - sofern das Jugendamt das bestätigt was Sie hier anführen - auch den Umzug und die neue Miete inkl. Kaution. Das lässt sich sogar juristisch durchsetzen.

    Klären Sie deshalb bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, denn Ihr Problem ist ein ganz persönliches und gehört deshalb meiner Meinung nach nicht auf diese Seite hier.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Schumann

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.