Sehr geehrte Frau Hertrich,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie beschreiben darin Ihren Eindruck, dass Asylsuchende in Deutschland bei der Wohnungssuche besser gestellt seien als andere Bürgerinnen und Bürger. Eine bevorzugte Behandlung bei der Wohnungssuche erhalten Flüchtlinge jedoch nicht.
Auf Ihre Frage haben wir bereits am 29. September d.J. ausführlich geantwortet:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/rosenheim-12092...
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung für Sie und Ihre Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (4)Schließen
am 06. September 2017
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 09. September 2017
2.
Kommentar zu Kommentar 1 am 13. September 2017
3.
Kommentar zu Kommentar 2 am 13. September 2017
4.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.