Sehr geehrter Herr Köllges,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Erwerbsgeminderte können sich auf die Solidargemeinschaft verlassen. Wer wegen Krankheit seiner regulären Arbeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen kann, erhält Unterstützung.
Ab 2018 werden die Erwerbsminderungsrenten höher ausfallen. Die Zurechnungszeiten für die Rentenansprüche steigen schrittweise um drei Jahre bis 2024. Die Betroffenen werden dann so gestellt, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Diese Regel gilt für alle, die ab dem 1. Januar 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Für Neurentnerinnen und -rentner bedeutet dies insgesamt eine deutliche Erhöhung der Rentenansprüche.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Die 1,5 Milliarden Euro Mehrausgaben bis 2030 sollen bei den Menschen ankommen, die es am nötigsten haben. Dennoch kann es vorkommen, dass die Erwerbsminderungsrente allein nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Wenn kein anderes Einkommen vorhanden ist, können Erwerbsminderungsrentner Grundsicherung beantragen.
Ein wichtiges Ziel bleibt weiterhin, eine Erwerbsminderung von vornherein zu vermeiden. Das Budget für Reha-Leistungen, das der Rentenversicherung jährlich zur Verfügung steht, ist im Rentenpaket 2014 entsprechend erhöht worden.
Zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie weitere Informationen in unserer Antwort vom 6. Mai 2017:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/erwerbsminderun...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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