Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Soziales
Beantragung von Wohngeld,
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
in der Presse hatte ich gelesen, dass Sie Anfragen von Bürgern sehr gewissenhaft beantworten lassen. Das hatte mich ermutigt, mich mit einer Problematik zur Beantragung von Wohngeld an Sie zu wenden, die nicht nur einen konkreten Einzelfall betrift.
Ich habe mit Datum vom 07.09.2007 einen Brief (Format A 4) an folgende Adresse gesandt:
Deutscher Bundestag
Bürgerbüro
Dr. Angela Merkel
Platz der Republik 1
11011 Berlin.
Der Bezug lautet:
Beantragung von Wohngeld
Nachweisführung zur Absicherung der täglichen
Lebenshaltungskosten bei niedrigem Einkommen.
Leider habe ich darauf weder eine Antwort noch eine Eingangsbestätigung er halten. Wie lange beträgt die Bearbeitungszeit?
Ich wäre Ihnen sehr zu Dank verbunden, wenn Sie sich dieser Sache annehmen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Götze
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