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Abstimmungszeit beendet
Autor Hans-Dieter Wege am 25. August 2008
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Kultur, Gesellschaft und Medien

Aus Datenschutz die Datensammlung und danach die Datenweitergabe?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

In der letzten Zeit verstärken sich die Meldungen über die unzulässigen Weitergaben von personenbezogenen Daten. Sogar verkauft wurden diese Daten. Millionen von Kontonummern bei den Banken wurden so unzulässiger Weise an Dritte weitergegeben.

Auch bei Hartz IV- betroffenen Menschen besteht immer noch eine Behörde, und zwar die GEZ, auf die Übersendung von beglaubigten SGB II-Bescheiden durch die Betroffenen, obwohl die Bundesagentur für Arbeit sich zwischenzeitlich bereit erklärt hat, automatisch eine so genannte Drittbescheinigung mit den SGB II-Bescheiden zu übersenden.

Eigentlich darf die GEZ aus den SGB II-Bescheiden nur erfahren, ob ein Hartz IV-Betroffener einen Anspruch auf Zuschläge nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) hat. Denn in diesen Fällen ist die Befreiung von der Gebührenpflicht nicht möglich.

Für eine Bedarfsgemeinschaft im Hartz IV umfasst der SGB II Bescheid sehr persönliche und sensible Daten. Die Kontonummer geht hieraus hervor, ob jemand schwanger oder krank ist, ob jemandem vielleicht die Leistungen gekürzt werden usw. usw.

Diese ganzen Daten dürften in meinen Augen einer Behörde wie der GEZ überhaupt nichts angehen. Und aus gegebenem Anlass sollten endlich die Bundesregierung und alle Bundesländer die GEZ verpflichten, die Drittbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit anzuerkennen.

Ansonsten macht sich doch die GEZ hinsichtlich des Datenschutzes ausschließlich verdächtig!

Werden Hartz IV betroffene Menschen eventuell hinsichtlich des Datenschutzes für vogelfrei erklärt und werden Sie sich dafür einsetzen die GEZ zu verpflichten die Drittbescheinigungen der Agentur für Arbeit anzuerkennen, da sie vollkommen ausreichend sind?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Wege, Gegner asozialer Politik