Sehr geehrte Frau Schäftner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Religionsfreiheit ist in Deutschland eines der zentralen Freiheitsversprechen des Grundgesetzes. Sie gilt für Christen, Juden, Muslime und für Angehörige anderer Glaubensrichtungen, denen Artikel 4 des Grundgesetzes die Ausübung ihres Glaubens garantiert. Die große Mehrzahl der etwa 4,5 Millionen Muslime in Deutschland lebt ihren Glauben friedlich, verfassungs- und gesetzestreu.
Die Bundesregierung hat ein großes Interesse am guten Zusammenleben mit den Muslimen in unserem Land. Seit 2006 gibt es die Deutsche Islamkonferenz, um über dieses Zusammenleben zu diskutieren, gegebenenfalls Fehlentwicklungen zu benennen und gemeinsam Fortschritte anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 23. März 2018
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am 23. April 2018
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