Sehr geehrter Herr Dr. Lappat,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist richtig: Am 25. Mai 2018 treten die Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Dies bringt zum Teil neue Verpflichtungen mit sich, ist aber vor allem ein wichtiger Schritt, um die Datenschutzregelungen in Europa anzugleichen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir von hier aus keine Rechtsberatung zu konkreten Einzelfällen geben können. Grundsätzlich gilt folgendes: Für Vereine obliegt die Aufsicht über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen den jeweiligen Landesbehörden. Eine Liste der Aufsichtsbehörden ist hier veröffentlicht:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/Au...
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehört auch die Beratung von Datenschutzbeauftragten. Deshalb finden Sie weitere Informationen bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder - auch speziell für Vereine, zum Beispiel unter dem Stichwort „Handreichung für Vereine zum Datenschutz“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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