Sehr geehrter Herr Suveyzdis,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Grundsätzlich gilt: Das deutsche Rentensystem ist mit den Reformen der vergangenen Jahre finanziell solide aufgestellt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die tragende Säule der Altersversorgung. Sie ist ein umlagebasiertes Versicherungssystem, in das Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern gleichermaßen entrichtet werden. Die gesetzliche Rentenversicherung wird nicht allein aus den Beiträgen der heute sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern auch aus Steuermitteln finanziert.
Um den Lebensstandard zu halten, sollte jeder zusätzlich privat und / oder betrieblich vorsorgen. Die Bundesregierung hat hierzu im Dezember 2016 Neuerungen und Verbesserungen wie das Flexirentengesetz oder die Stärkung von Betriebsrenten beschlossen.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/11...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/09...
Die Grundsätze für die Versorgung der Abgeordneten sind im Grundgesetz Artikel 48 Absatz 3 geregelt. Danach haben Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages bestimmen die Höhe ihrer Bezüge selbst. Deshalb kann die Bundesregierung zur Höhe der Diäten von Abgeordneten nicht Stellung nehmen.
Die Bezüge der Mitglieder der Bundesregierung sind im Bundesministergesetz geregelt. Aus dem Entgelt ergibt sich die Höhe der Pensionen.
Informationen zu den Diäten der Mitglieder des Deutschen Bundestages und den Bezügen für die Mitglieder der Bundesregierung:
https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1333/260804
https://www.gesetze-im-internet.de/bming/BJNR004070953.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 16. Dezember 2017
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am 16. Dezember 2017
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am 18. Dezember 2017
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