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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Familienpolitik
Mütterrente
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich habe 1984 ein Kind aus dem Kinderheim bei mir aufgenommen. Nun wurde die Mütterrente eingeführt und die Mütterrente wurde nur für meine zwei Kinder anerkannt. mein Neffe wurde 1973 geboren und nach der Familiendamatik ( beide Elterteile sind tot), bin ich aus Sicht der Gerechtigkeit der Meinung, daß Kindererziehung nicht nicht im 10, Lebensjahr aufhört. Es ist doch annerkennungswert, wenn Kinder in geordneten Verhältnissen aufwachsen und zu wertvollen Menschen erzogen werden. Ich hatte damals Einspruch erhoben und leider wurde mir dies nicht zuerkannt, weil eine Klausel den Zeitrahmen vorgibt. Es muß doch berücksichtigt werden, wenn man zusätzlich eine hohe Verantwortung übernimmt, um Kindern zu helfen. Da zur Zeit über Mütterrente gesprochen und Lösungswege gesucht werden, muß und sollte man dies als ernsthaften Punkt betrachten. Ich würde mich sehr freuen, wenn dieses Thema , primär, behandelt wird. Ich danke Ihnen sehr, daß Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, um mein Anliegen vorzutragen. Ich wünsche Ihnen , für Ihre Amstzeit alles, alles Gute. Mit freundlichen Gruß Gertrud Knichale
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