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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Wahlrecht
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich wurde 1992 in Kosovo geboren. Im Jahre 1993 ist mein Vater aus dem Kosovo nach Deutschland geflohen. Meine Mutter und ich kamen 1994 nach. Wir haben von 1993 – 2007 geduldet in Deutschland. Seit 2011 habe ich eine Niederlassungserlaubnis.
Am 24.09.2017 finden Wahlen statt. Ich Interessiere mich sehr für Politik und verfolge stets die Nachrichten. Ich wüsste sofort, wenn ich wählen würde. Leider darf ich aber nicht wählen.
Es gibt eine Partei, vor der viele Menschen mit Migrationshintergrund und viele Muslime Angst haben. Ist es nicht wichtig, dass sich alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Politik beteiligen? Im Artikel 21 werden die Grundlagen des Wahlrechts erläutert. Die Wahl ist „gleich“ für alle Bundesbürger. Wieso werde ich dann nicht gleichgestellt, wie ein Bundesbürger, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt? Ich arbeite und lebe hier seit Jahren hier. Sie sprechen immer davon, wie wichtig es ist sich zu integrieren. Wieso darf ich meine Stimme dann nicht abgeben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Valentina Haxhaj
Kommentare (7)Schließen
am 15. September 2017
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 27. September 2017
2.
am 28. September 2017
3.
Kommentar zu Kommentar 3 am 29. September 2017
4.
am 29. September 2017
5.
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